Walldorf - das passt

Wohnen und Wohlfühlen

Walldorf ist nicht nur als Arbeitsstätte interessant, sondern vor allem als Ort zum Wohnen und Wohlfühlen

Die Stadt sorgt mit dem Ausweisen neuer Wohngebiete dafür, dass besonders für Familien attraktiver Wohnraum geschaffen wird. Bei allen Planungen spielen ökologische Aspekte eine große Rolle, so zum Beispiel im neuen Stadtteil Walldorf-Süd, dessen zweiter Bauabschnitt gebaut wird. Hier dürfen auf städtischen Grundstücken nur  Passivhäuser gebaut werden sollen. Informationen zu Grundstücken in Walldorf-Süd gibt der Fachbereich Finanzen - Grundstücksmanagement.

Wer sein Herz in Walldorf verloren hat, kann sich im historischen Astorhaus trauen lassen und sich - sollte die Familie wachsen - über viele Freiwilligkeitsleistungen der Stadt freuen. Günstige Abgaben-, Steuer- und Gebührensätze schonen das Portemonnaie.

Der Walldorf-Pass

Besonders attraktiv für Alleinerziehende, Familien, Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent ist der Walldorf-Pass, ein Gutscheinkatalog, der Ermäßigungen für verschiedene Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten gewährt. Der Walldorf-Pass, der jeweils für ein Kalenderjahr gültig ist, kann im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden.

Er richtet sich nach folgenden Einkommensgrenzen (gültig seit Januar 2020):

Haushalte mit:  
1 Person (Senior/Schwerbeh.) 1.650 €
2 Personen (Senior/Schwerbeh.) 2.500 €
1 Erwachsener + 1 Kind 2.400 €
2 Erwachsene + 1 Kind 3.300 €
2 Erwachsene + 2 Kinder 4.100 €

Erforderliche Nachweise

Als Einkommensnachweis sind der letzte Einkommensteuerbescheid und Nachweise aller Einkünfte aller im Hasuhalt lebenden Personen der letzten zwölf Monate vorzulegen. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls mitgebracht werden.

Wer drei oder mehr Kinder hat, muss keinen Einkommensnachweis vorlegen. Bei der Anzahl der Kinder werden auch kindergeldberechtigte Kinder, die mit dem zweiten Wohnsitz bei ihrer Familie in Walldorf gemeldet sind, berücksichtigt.

Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid und Nachweise aller Einkünfte der letzten zwölf Monate mitbringen. Für schwerbehinderte Menschen ab 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent gilt, ihren Schwerbehindertenausweis sowie Nachweise der Einkünfte der letzten zwölf Monate vorzulegen.

Der Antrag muss im Rathaus Walldorf im Bürgerbüro gestellt werden.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Montag bis Freitag:
8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:
16.00 bis 18.00 Uhr

Das Gutscheinpaket

Anspruchsberechtigte können fünf  "Pakete" auswählen und erhalten daraus pro berechtigtem Familienmitglied:

  • 5 Gutscheine zum Besuch des AQWA-Freibads (Einzelgutscheine im Bürgerbüro erhältlich, Verrechnung vor Ort im AQWA)
  • 5 Gutscheine für das AQWA-Hallenbad Einzelgutscheine im Bürgerbüro erhältlich, Verrechnung vor Ort im AQWA, maximal  200,00 €, die auf die Familienkarte angerechnet werden, bzw. maximal 120,00 € für Seniorinnen und Senioren oder Schwerbehinderte, siehe oben)
  • 1 Gutschein für einen Schwimmkurs im AQWA Bäder- und Saunapark im Wert von 13,00 €
  • 2 Gutscheine für die Reihe "Konzerte der Stadt"
  • 1 Gutschein für den Besuch einer Veranstaltung des Mannheimer Nationaltheaters, des Harres oder des Palatin im Wert von 13,00 €
  • 2 Gutscheine zum Besuch des Luxor-Filmpalasts Wiesloch-Walldorf im Wert von je 6,50 €
  • 1 Gutschein für einen JUMP-Kurs im Wert von 13,00 €
  • 1 Gutschein für einen Kurs der VHS Südliche Bergstraße, Wert 13,00 €
  • 1 Gutschein für ermäßigte Unterrichtsgebühren an der Musikschule Südliche Bergstraße je Kind/Jugendlicher (separate Einkommensprüfung)
  • 1 Gutschein für den Mitgliedsbeitrag eines Walldorfer Kultur- oder Sportvereins im Wert von 13,00 €
  • 1 Gutschein für einen Kurs der KiKusch Kinder- und Jugendkunstschule im Wert von 13,00 €
  • 2 Gutscheine für den Besuch einer Veranstaltung des Werkraumtheaters  (Kinder- und Jugendtheater Atelier Regenbogen e. V.) im Wert von 13,00 €
  • 2 Gutscheine zum Besuch des Museums im Astorhaus

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Busfahren im Stadtgebiet seit Januar 2022 zum Nulltarif

Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat im Juli 2021 einstimmig beschlossen, dass Busfahren für Einzelfahrten innerhalb des Stadtgebiets ab 2022 für die Fahrgäste zum Nulltarif angeboten wird. Dazu gehört auch die Anbindung des Bahnhofs Wiesloch-Walldorf, sodass die Fahrten zum und vom Bahnhof für die Nutzer ebenfalls kostenfrei sind. Grundlage für die Entscheidung war ein Antrag der SPD-Fraktion. Nach einer Fahrgast-Analyse der Verkehrsbetriebe kann das Angebot die Stadt bis zu 70.000 Euro im Jahr kosten.
Das Angebot der kostenlosen Ortsfahrten gilt nicht nur für Walldorfer Bürger, sondern für alle Fahrgäste innerhalb Walldorfs. Für Inhaber von Zeitfahrkarten oder Fahrkarten mit anderen Tarifen ergibt sich hierdurch jedoch kein Erstattungsanspruch. Nicht erfasst vom Angebot sind sogenannte „ausbrechende“ und „einbrechende“ Fahrten, das heißt Fahrten vom Stadtgebiet über Walldorf hinaus und umgekehrt: Hier gilt das bekannte Waben-System der VRN GmbH ohne Er-mäßigung durch eine Kommune. Für eine Fahrt nach Wiesloch beispielsweise muss der Fahrgast nach wie vor bei Fahrtantritt innerhalb des Stadtgebiets ein Ticket über zwei Waben lösen. Gleiches gilt beim Lösen eines Tickets vom Stadtgebiet Wiesloch nach Walldorf.
Beim Einstieg in den Bus erfolgt durch den Busfahrer eine Registrierung des Fahrgastes für die Ortsfahrt, damit die Busunternehmen einen Nachweis für die Anzahl der beförderten Fahrgäste haben. Auf dieser Grundlage erstattet die Stadt Walldorf dann im Nachgang die entstandenen Kosten für die innerörtlichen Fahrten.
Bürgermeister Matthias Renschler erklärt: „Mit dem Angebot soll die Motivation zur Nutzung des ÖPNV innerhalb Walldorfs gesteigert werden.“ Das kostenfreie Busfahren in Walldorf stelle auch einen Baustein zur Verbesserung der Mobilität dar und könne durch Reduzierung von motorisier-ten Fahrten zum Klimaschutz beitragen, so der Bürgermeister weiter.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Montag bis Freitag:
8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:
16.00 bis 18.00 Uhr

Förderung der Nutzung von Stoffwindeln

PRÄAMBEL

Die Nutzung von Einwegwindeln für Kinder und auch Erwachsene mit entsprechendem Handikap, verursacht jährlich große Mengen Müll, die wegen des Materialmix aus dem die Windeln bestehen, über den Restmüll entsorgt werden müssen. Primäres Ziel muss es sein, die Umwelt zu schonen und verträglichere Weg zu suchen, die Mensch und Natur in ein gutes Miteinander setzen.

Bereits im Jahr 1996 hat der Gemeinderat der Stadt Walldorf entschieden, die Nutzung von Stoffwindeln aus ökologischen Gründen zu unterstützen und einen einmaligen Zuschuss für die Nutzung von Mehrwegwindeln oder des Windeldienstes (ein Leasingangebot für Stoffwindeln) zu gewähren. Dieser von Nachhaltigkeit geprägte Gedanke soll mit neuen Fördermöglichkeiten weiterentwickelt werden und Eltern ebenso wie inkontinente Erwachsene zur Verwendung von Mehrwegwindeln animieren. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.09.2021 die nachstehende Richtlinie beschlossen.

§ 1 – Berechtigter Personenkreis

Antragsberechtigt sind:

1. Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern. Als Nachweis der Berechtigung ist die Geburtsurkunde und die Rechnung vorzulegen.

2. Eltern von inkontinenten, pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen; als Nachweis dient ein entsprechendes ärztliches Attest und die Rechnung.

3. inkontinente, pflegebedürftige Erwachsene; als Nachweis dient ein entsprechendes ärztliches Attest und die Rechnung.

§ 2 – Förderumfang

1. Der Umfang der Förderung ist wie folgt gestaffelt.

a. Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern erhalten für die Anschaffung eines Starterpakets eine Zuwendung in Höhe von 150 €. Beim Kauf eines gebrauchten Starterpaketes wird der Rechnungsbetrag bis zu 150 € erstattet.  Der Rechnungsbeleg ist vorzulegen.

b. Eltern von Kleinkindern erhalten ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr für die Anschaffung von Ersatzwindeln und den weiteren Bedarf einen Zuschuss von je 50 €/ Jahr. Beim Kauf von gebrauchten Waren wird der Rechnungsbetrag bis zu 50 €/Jahr erstattet. Der Rechnungsbeleg ist vorzulegen.

c. Eltern von inkontinenten, pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen, die zur Nutzung von Mehrwegwindeln wechseln, erhalten für die Anschaffung eines Starterpakets 150 €. Sie erhalten darüber hinaus ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr für die Anschaffung von Ersatzwindeln und den weiteren Bedarf einen Zuschuss von je 50 € / Jahr.

d. Inkontinente, pflegebedürftige Erwachsene erhalten für die Nutzung von Mehrwegwindeln eine einmalige Pauschale von 150 €. Darüber hinaus erhalten sie für die laufende Beschaffung einen Zuschuss von je 50 € / Jahr.


2. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der jeweiligen Haushaltsmittel durch den Gemeinderat. Auf die Gewährung der Mittel besteht – auch bei Vorliegen der Voraussetzungen – kein Rechtsanspruch. Die getätigten Ausgaben sind durch Belege nachzuweisen.

§ 3 – Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft und ersetzt das Zuschussprogramm aus dem Jahr 1996.