Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581 ff, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 910), hat der Gemeinderat der Stadt Walldorf am 14. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung folgende 5. Änderung der Abwassersatzung beschlossen:
§ 42 erhält folgende neue Fassung:
Diese Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Walldorf geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Walldorf, den 14.12.2021
gez. Matthias Renschler
Bürgermeister