Verordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis als untere Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Schwetzinger Hardt" des Zweckverbandes Wasserversorgung Kurpfalz (WSG-Nr.-Amt: 226.026)
Wasserschutzgebietsverordnung (pdf)
Die Unterlagen nebst Gemarkungskarten liegen im Bauamt (Zimmer 213) im Rathaus zur Einsicht aus.