Allgemeinverfügung
der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Walldorf auf der Grundlage von § 5 Abs. 4 S. 1
Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 2 Abs. 1 GemO zur Umbenennung eines Teilstücks der Impexstraße in John-Deere-Straße
I. Geltungsbereich:
Die Allgemeinverfügung gilt für das Teilstück des Straßengrundstücks Flst. Nr. 10586/5, Impexstraße, und zwar zwischen dem Verkehrskreisel am Kino, Impexstraße 1, Flst. Nr. 10586/3, entlang der Bahngleise Richtung Norden bis zum Wendehammer. Dieses Teilstück wird umbenannt in John-Deere-Straße.
II. Inkrafttreten:
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
III. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Baurechtsbehörde der Stadt Walldorf, Nußlocher Straße 45, 69190 Walldorf, eingelegt werden.
Matthias Renschler Walldorf, 11.05.2023
Bürgermeister