Öffentliche Bekanntmachungen
Aufstellungsbeschluss der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Waldschule
Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 die Aufstellung einer „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Waldschule“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. Satz 2 BauGB beschlossen und das Aufstellungsverfahren damit eingeleitet. Das Verfahren richtet sich dabei nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB nach dem vereinfachten Verfahren. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Ziel und Zweck der Satzung
Die Waldschule steht seit ihrer Errichtung zu Beginn der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts auf einem kommunalen Waldgrundstück, Flurstück-Nr. 7481/0. Derzeit existiert für die Schule kein eigenes abgegrenztes Grundstück innerhalb des Waldes. Die Lage auf einem Waldgrundstück kommt der Intentionen der Waldschule, als einer Grund- und Werkrealschule im bewaldeten Bereich und der Natur, nach. Daher wurde hierfür bislang seit der Errichtung der Schule keine Regelung getroffen, sondern der Status Quo seit Errichtung der Schule belassen. Für den Bereich der Waldschule selbst besteht kein Bebauungsplan.
Die Stadt Walldorf plant mit der Erweiterung der Waldschule eine notwendige Ergänzung des räumlichen Angebots am Campus der Waldschule, um bedarfsgerecht Räume für die Schulen am Standort zur Verfügung stellen zu können. Für die Erweiterung der Waldschule wurde ein Waldumwandlungsantrag für die Eingriffe in den Wald durch die Baumaßnahme gestellt. Die Grundstückssituation soll im Zuge der Waldumwandlung und der Umsetzung des Projektes neu geregelt werden. Die Intension dabei ist es eine städtebauliche Satzung zu erstellen, welche die Bebauung der Waldschule, wie auch die südlich angrenzenden bewaldeten Grünflächen, erhält und sichert. Es wurde daher die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich der Waldschule durch den Gemeinderat beschlossen.
Dabei soll die Lage der Bebauung klargestellt, sowie auch die die den Schulcampus umgebenden Waldflächen planungsrechtlich gesichert und in diese im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Der Charakter und die Situation einer Schule im bewaldeten Bereich und der Natur soll dabei weiterhin Ziel der Planung sein. Es ist daher vorgesehen die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich klarzustellen und insbesondere Flächen für den Gemeinbedarf sowie die bewaldetet Grünfläche gem. §§ 34 Abs. 5 S. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 BauGB festzusetzen und zu sichern.
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Waldschule ist im abgebildeten Plan (siehe unten), Stand 07.06.2023, dargestellt.
Dieser umfasst eine Fläche von rund 4 ha innerhalb des Flurstücks 7481/0 und wird umgrenzt nach Nordosten, entlang der Zaunstellung der Waldschule, im Norden, entlang des Parkplatzes und dessen Zufahrt, im Nordwesten entlang der St. Ilgener Straße, im Westen entlang der Straße Am Wald und im Süden entlang der Straße Neue Heimat.
Mit der Erstellung einer Satzung für den Bereich der Waldschule soll eine planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und Entwicklung der Gesamtsituation erfolgen und die planerischen Intensionen der Schule im Wald weiter gestärkt werden.
Gez. Matthias Renschler, Bürgermeister