Offenlage des Änderungsentwurfes der Altstadtsatzung zur erleichterten Errichtung von Solaranlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Walldorf verfolgt das Ziel, die Energiewende auf lokaler Ebene umzusetzen und hat hierfür eine Photovoltaik-Offensive mit umfangreichen Förderprogrammen gestartet. Zudem haben sich durch die Energiekrise und angesichts des Klimawandels die bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen hin zu einer verstärkten Förderung erneuerbarer Energien geändert. Dabei sollen auch die Dachflächenpotenziale der Altstadt für die solare Energiegewinnung nutzbar gemacht werden. Aus diesem Grund soll die „Satzung der Stadt Walldorf über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze und zur Erhaltung des Ortsbildes der Altstadt“, die sogenannte „Altstadtsatzung“, mit der Zielsetzung die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen im Altstadtbereich zu erleichtern, geändert werden. Bestehende einschränkende Regelungen für die Errichtung solcher Anlagen sollen vereinfacht und geöffnet werden.
Gleichzeitig sollen die Ziele der Altstadtsatzung zum Schutze und zur Erhaltung des Ortsbildes der Altstadt gewahrt werden. In Anlehnung an die Leitlinien zum Umgang mit Solaranlagen auf Denkmälern des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg wurden daher die Gestaltungsregelungen für eine verträgliche Unterbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen in der Altstadt Walldorfs konkretisiert. Der Änderungsentwurf berücksichtigt darüber hinaus weitere Regelungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Altstadtbereich.
Der Geltungsbereich der Altstadtsatzung wurde im Rahmen der Entwurfsüberarbeitung nicht geändert. Der Geltungsbereich wird durch folgende Straßenzüge begrenzt:
Alte Friedhofstraße (Südseite), Friedrichstraße (Nordseite), Schwetzinger Straße (Westseite zwischen Hans-Thoma-Straße und Friedrichstraße), Adlerstraße (Südseite), Heidelberger Straße (Westseite zwischen Adlerstraße und Drehscheibe), Grundstücke Flst. Nrn. 374 und 374/1, evangelische Kirche, Bahnhofstraße (Westseite zwischen Drehscheibe und Schloßweg), Schloßweg (Nord- bzw. Ostseite), Dannheckerstraße (zwischen Hauptstraße und Alte Friedhofstraße).
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist auf nachfolgender Plandarstellung dargestellt:
Foto: Geltungsbereich Altstadtsatzung, Stand 07.10.2022, Stadt Walldorf
Öffentliche Auslegung
Zur Erreichung der oben genannten Ziele hat der Gemeinderat der Stadt Walldorf in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 den Änderungsentwurf der „Satzung der Stadt Walldorf über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze und zur Erhaltung des Ortsbildes der Altstadt“, die sogenannte Altstadtsatzung, gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Altstadtsatzung gemäß § 74 Absatz 6 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. §§ 13 und 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Parallel zur öffentlichen Auslegung findet eine Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB statt.
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung i.S.d. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB verzichtet.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 28. November 2022 bis einschließlich 13. Januar 2023.
Während dieses Zeitraums sind die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Walldorf beim Fachbereich 4 - Planen/ Bauen/ Immobilien, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 207, während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, und außerdem Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr, öffentlich ausgelegt. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist eine Einsicht nach Terminvereinbarung unter 06227/35-1421 oder per Email an andreas.konrad@walldorf.de möglich.
Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit öffentlich ausgelegt:
- Änderungsentwurf der Satzung, Entwurfsstand 21.10.2022
- Gegenüberstellung des Änderungsentwurfes (2022) zur bisherigen Regelung (von 2018), Entwurfsstand 21.10.2022
- Lageplan „Geltungsbereich Altstadtsatzung“, Maßstab 1:3200, Entwurfsstand 07.10.2022
- Sitzungsvorlage der öffentlichen Gemeinderatssitzung zum Auslegungsbeschluss vom 08.11.2022, GR 117/2022 „Änderung der Altstadtsatzung zur erleichterten Errichtung von PV- und Solaranlagen“
Während der Zeit der Offenlage können Anregungen bei der Stadt Walldorf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die örtliche Bauvorschrift (gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB) unberücksichtigt bleiben können.
Gez. Matthias Renschler, Bürgermeister