Energetische Sanierung

Bei der „energetischen Sanierung“ geht es um die Verbesserung bzw. Modernisierung der Gebäudehülle. Die Gebäudehülle besteht aus den Bauteilen Dach, Außenwand, Kellerdecke bzw. Bodenplatte und Fenster und umfasst die beheizte Wohnfläche eines Gebäudes.

Mit der energetischen Sanierung soll eine möglichst große Energieeinsparung bei der Beheizung des Gebäudes erreicht werden. Da man für die Zukunft eher von (stark) steigenden Preisen für Gas und Öl ausgehen muss, lohnt sich die Verringerung des Energieverbrauchs durch die energetische Sanierung relativ schnell.

In folgendem Beispiel für eine energetische Sanierung geht es um ein typisches Einfamilienhaus, Baujahr 1970, mit 150 m² Wohnfläche. Das Gebäude hat ein ausgebautes und beheiztes Dachgeschoss und einen unbeheizten Keller. Dargestellt sind die Energieverluste durch die einzelnen Bauteile im unsanierten und sanierten Zustand des Gebäudes. Berücksichtigt ist hier nur die Gebäudehülle, nicht die Heizungstechnik.
 


Bei der Bewertung des energetischen Zustandes ist nach der Sanierung eine erhebliche Verbesserung zu sehen. Angegeben ist der jeweilige Energiebedarf in kWh pro Quadratmeter Wohnfläche in einem Jahr.
 


Durch die Sanierung der Gebäudehülle können 27.000 kWh Energie eingespart werden, bei der Nutzung von Gas als Energieträger ist das eine Einsparung von etwa 1.600 EUR pro Jahr.

 

Städtische Umweltförderprogramme unterstützen beim Energiesparen

Die Stadt Walldorf fördert die energetischen Sanierung von Wohngebäuden vom Dach bis zum Keller. Hier bietet die Stadt Walldorf attraktive Zuschüsse und umfassende Beratung an. Die gleichzeitige energetische Sanierung mehrerer Bauteile belohnt die Stadt Walldorf mit einem Förderzuschlag bis zu einer Höhe von 31 Prozent der anrechenbaren Kosten. Für alle, die ein Haus bauen, ein altes Haus kaufen oder sanieren wollen, lohnt sich deshalb ein Blick in die städtischen Umweltförderprogramme.

Informationen, die Förderrichtlinie und den Antrag zu diesem Förderprogramm erhalten Sie im Rathaus Walldorf beim Fachdienst Umwelt:

Alexander Engelhard
Telefon: (0 62 27) 35-12 31
Fax: 0 62 27) 35-12 19
E-Mail: alexander.engelhard@walldorf.de

oder unter:

Förderprogramme

 

Der Deckel für Ihre Heizkosten: Die Dachdämmung

Da warme Luft nach oben steigt und ein Großteil der Heizwärme damit über das Dach verloren geht, können mit einer Dachdämmung hohe Energieeinsparungen erreicht werden. Vor der Dämmung des Dachs ist es wichtig abzuklären, ob der Dachraum zu Wohnzwecken genutzt werden soll oder nicht.

Wenn der Dachboden nicht bewohnt und damit nicht beheizt werden soll, reicht es in der Regel aus, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Diese Art der Dachdämmung ist kostengünstig und mit relativ wenig Aufwand umzusetzen.

Sofern der Dachraum als Wohnraum genutzt werden soll, bietet sich eine Dämmung des Schrägdaches an. Diese kann als Auf-, Zwischen- oder Untersparrendämmung ausgeführt werden. Um eine Tauwasserbildung hinter der Dämmung und damit Schimmelpilze zu verhindern, ist dabei der Einbau einer Dampfsperre äußerst wichtig.

Eine Dämmpflicht besteht bei zugänglichen obersten Geschossdecken, die bisher nicht den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen. Ausgenommen davon sind Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer bereits 2002 gewohnt hat. Hier greift die Dämmpflicht nur bei einem Eigentümerwechsel.

Die Stadt Walldorf fördert die nachträgliche Dämmung von obersten Geschossdecken, Schräg- und Flachdächern mit 25% der anrechenbaren Kosten. Die Obergrenze für Wohngebäude bis drei Wohneinheiten liegt bei 4.000 €, für jede weitere Wohneinheit steigt diese Obergrenze um jeweils 600 €.

Bei der Dämmung mit zertifizierten, ökologischen Dämmstoffen erhöht sich die Förderobergrenze auf 8.000 €. Die Dämmung mit ökologischen Dämmstoffen schont nicht nur unsere natürlichen Ressourcen, sie hat in der Regel auch positive Auswirkungen auf den sommerlichen Wärmeschutz des Dachgeschosses.

 

Der Mantel für das Haus: Die Außenwanddämmung

Regen, Schnee, Eis, Sonne und Wind - die Außenhülle eines Gebäudes ist dem Wetter immer ausgesetzt. Spätestens wenn der Außenputz im Laufe der Jahre erneuert werden muss, bietet es sich an, bei dieser Gelegenheit die Fassade zu dämmen. Zumal bei einem ungedämmten Gebäude etwa 30 Prozent der Wärme über die Außenwand verloren geht.

Laut Gebäudeenergiegesetz von 2020 sind nur noch kleinere Ausbesserungsarbeiten am Außenputz erlaubt. Sobald mehr als zehn Prozent der Gebäudeoberfläche erneuert werden, bleibt keine Wahl mehr, sondern eine Wärmedämmung ist ein Muss. Da ein großer Teil der Kosten sowieso für Gerüstbau, Verputzen und Streichen der Fassade anfällt, sind zusätzlich nur die Mehrkosten für das Dämmmaterial und das Anbringen aufzuwenden.

Gefördert wird die nachträgliche Dämmung an privaten Wohngebäuden mit Baugenehmigung vor 1995. Der städtische Zuschuss beträgt 25 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die Höchstgrenze liegt bei 4.000 Euro für ein Gebäude mit bis zu drei Wohneinheiten. Bei einem Mehrfamilienhaus erhöht sich ab der vierten Wohnung die Förderobergrenze mit jeder weiteren Wohneinheit (mindestens 45 Quadratmeter Wohnfläche) um 600 Euro.

Bei der Dämmung mit zertifizierten, ökologischen Dämmstoffen erhöht sich die Förderobergrenze auf 8.000 €. Ökologische Dämmstoffe bestehen aus nach¬wachsenden Rohstoffen (zum Beispiel Hanf) oder aus Recycling¬material (zum Beispiel Altpapier), haben eine geringe Umwelt¬belastung, lassen sich mit wenig Energie¬aufwand herstellen, problemlos entsorgen oder sogar wieder¬verwerten. Und auch bei Qualität und Dämmeigenschaften können Naturprodukte mit konventionellen Dämmstoffen mithalten.

Durch Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems, das die Anforderungen des Förderprogramms erfüllt, kann der Wärmeschutz um bis zu 30 Prozent verbessert werden. Hierdurch können pro Quadratmeter gedämmter Außenwand jährlich zwischen 70 und 200 Kilowattstunden Erdgas oder zwischen 7 und 20 Liter Heizöl sowie bis zu 60 Kilogramm Kohlendioxid eingespart werden. Durch die Wärmedämmung wird die innere Wandtemperatur höher, wodurch sich Bauschäden durch Tauwasserausfall und Schimmelbildung vermeiden lassen. Ein weiteres Plus: Die Behaglichkeit in den Räumen nimmt zu.

 

Nie mehr kalte Füße: Die Kellerdeckendämmung

Anders als moderne Neubauten, bei denen eine gedämmte Bodenplatte verbaut wird, besitzen Altbauten meist keine Kellerdeckendämmung.

Spürbar kalte Füße im Erdgeschoss sind die Folge niedriger Bodentemperaturen, wenn die Kellerräume unbeheizt sind. Einfach und preisgünstig sorgt eine Dämmung der Kellerdecke für Abhilfe. Durch die Kellerdeckendämmung erhöht sich die Fußbodentemperatur wodurch die Behaglichkeit im Erdgeschoss zunimmt.

Die Stadt Walldorf unterstützt mit ihrem Umweltförderprogramm die nachträgliche Dämmung von Kellerdecken mit 25 Prozent der anrechenbaren Kosten bei Ausführung durch einen Fachbetrieb. Wird die Dämmung in Eigenleistung ausgeführt, werden die anrechenbaren Materialkosten zu 50 Prozent bezuschusst.

Die Förderobergrenze für Wohngebäude bis drei Wohneinheiten liegt bei 1.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit steigt diese Obergrenze um jeweils 100 Euro.

Bei der Dämmung mit zertifizierten, ökologischen Dämmstoffen erhöht sich die Förderobergrenze auf 2.000 €. Ökologische Dämmstoffe bestehen aus nachwachsenden Rohstoffen (zum Beispiel Hanf) oder aus Recyclingmaterial (zum Beispiel Altpapier), haben eine geringe Umweltbelastung, lassen sich mit wenig Energieaufwand herstellen, problemlos entsorgen oder sogar wiederverwerten. Und auch bei Qualität und Dämmeigenschaften können Naturprodukte mit konventionellen Dämmstoffen mithalten.

Durch Aufbringen einer Kellerdeckendämmung, die den Anforderungen des Förderprogramms erfüllt, kann der Energieverbrauch um etwa 10 Prozent gesenkt werden. Hierdurch können jährlich etwa eine Tonne Kohlendioxid eingespart werden.

 

Wärmeschutz mit Durchblick: Die Fenstererneuerung

In Altbauten sind oft noch einfache Fenster eingebaut. Auch die Isolierverglasungen aus den 1970er und 1980er Jahren haben ihre Lebensdauer erreicht. Diese Fenster verursachen enorme Wärmeverluste. Mit einer Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung lassen sich diese Wärmeverluste um bis zu 85 Prozent reduzieren. Wenn alle Fenster erneuert werden, lassen sich hierdurch jährlich etwa ein bis zwei Tonnen Kohlendioxid einsparen. Wärmeschutzverglasung heißt nichts anderes, als dass der Raum zwischen den Scheiben mit einem schlecht wärmeleitenden Edelgas gefüllt und die innere Scheibe wärmereflektierend beschichtet ist.

Selbst in den einstrahlungsarmen Wintermonaten fangen diese modernen Scheiben mehr Sonnenwärme ein, als sie an Wärme nach außen durchlassen. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Wärmeschutzverglasung auch gute Schallschutzfunktionen aufweist.

Die Stadt Walldorf fördert mit ihrem Umweltförderprogramm zur Fenstererneuerung die Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung. Das Programm bezieht sich auf private Wohngebäude mit Baugenehmigung vor 1995. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der anrechenbaren Kosten, bei einem Wohngebäude bis drei Wohneinheiten höchstens 3.000 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus erhöht sich die Förderobergrenze mit jeder weiteren Wohneinheit um 600 Euro. Eigentumswohnungen werden ebenfalls bis zu 3.000 EUR bezuschusst.

Haustüren werden wie Fenster behandelt, wenn die Glasfläche mehr als 50% der Türfläche beträgt. Haustüren mit einem geringeren Glasanteil müssen einen Ud-Wert von mindestens 1,3 W/m²K aufweisen.

Bei der Fenstererneuerung ist darauf zu achten, dass der U-Wert der Außenwand kleiner ist als der U(w)-Wert der neu eingebauten Fenster. Ansonsten besteht die Gefahr von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel aufgrund von Tauwasserbildung an den Wänden. Deshalb ist es oftmals sinnvoll, die Fenstererneuerung mit der Dämmung der Außenwände zu verbinden.