Busse und Bahnen

ÖPNV – Klimafreundlich mobil

Der öffentliche Nahverkehr reduziert Emissionen und entlastet den Straßenverkehr. Die Stadt Walldorf unterstützt dies durch ein vergünstigtes Busangebot.

Busfahren in Walldorf für einen Euro
Seit Januar 2025 kostet eine Einzelfahrt innerhalb des Walldorfer Stadtgebiets einen Euro. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre zahlen 70 Cent pro Fahrt. Das Angebot gilt für alle Fahrgäste unabhängig vom Wohnort und schließt auch Fahrten zum und vom Bahnhof Wiesloch-Walldorf ein. Die Tickets sind direkt im Bus und über die myVRN-App erhältlich sowie am Empfang des Rathauses.

Fahrten außerhalb des Stadtgebiets
Für Fahrten über das Walldorfer Stadtgebiet hinaus gilt der reguläre VRN-Tarif, beispielsweise für Verbindungen nach Wiesloch oder Mannheim. Tickets sind erhältlich:

  • im Bus
  • am Bahnhof Wiesloch-Walldorf
  • an weiteren Verkaufsstellen des VRN

Zeitkarten wie Monats- und Jahreskarten sind bei der SWEG Wiesloch erhältlich.

Sozialticket

Damit auch Menschen, die nur ein geringes Einkommen haben, in der Region mobil sein können, bietet die Stadt Walldorf seit einigen Jahren als freiwillige Leistung ein Sozialticket an.

Die Stadt bezuschusst das Deutschlandticket des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN), das derzeit monatlich 63 Euro kostet, seit dem 1. Januar 2026 mit 31,50 Euro monatlich, so dass sich der Eigenanteil ebenfalls auf 31,50 Euro beläuft.

Vertragspartnerin im VRN ist die RNV Mannheim. Mit der günstigen Fahrkarte für Bus und Bahn sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Klimaschutz gefördert werden. Wer diese freiwillige Leistung der Stadt nutzen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.  Weiterhin müssen berechtigte Personen Leistungen nach dem SBG II („Bürgergeld“), SGB XII oder Wohngeld beziehen. Die Beantragung muss spätestens bis zum 10. des Vormonats erfolgen, an dem das Ticket benötigt wird.

Das Sozialticket kann bei der Stadt Walldorf im Rathaus beim Fachdienst Soziale Hilfen in Zimmer E14 im Erdgeschoss beantragt werden. Vorgelegt werden müssen der aktuelle Leistungsbescheid der Grundsicherungsleistungen von Jobcenter, Kreissozialamt beziehungsweise Wohngeldstelle. Das Sozialticket ist ein Jahr gültig, für die weitere Nutzung muss stets ein aktueller Leistungsbescheid vorgelegt werden. Das Ticket ist monatlich kündbar.

Weitere Informationen

  • Informationen zum VRN-Tarif: www.vrn.de
  • Fahrplanauskünfte und Verbindungsabfragen über die elektronische Fahrplanauskunft des VRN