Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Walldorf ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.walldorf.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Gescannte und oftmals auch externe PDF-Dateien, wie beispielsweise Bebauungspläne und andere Planungsunterlagen, können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Aufklappbare Boxen: An einigen Stellen der Webseite nutzen wir aufklappbare Textboxen (sogenannte Akkordeons und Jalousien), die nicht mit der Tastatur bedient werden können. Wir arbeiten hierfür an einer barrierefreien Lösung.
  • In die Webseite über Links oder iFrames eingebundene Inhalte von Dritten, können nicht barrierefreie Inhalte enthalten.


Unverhältnismäßige Belastung

Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei Neuerstellung von eigenen PDF-Dokumenten bemühen wir uns, diese weitestgehend barrierefrei aufzubereiten.
Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprachenvideos werden in 2023 erarbeitet und eingebunden.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, sodass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.07.2023 erstellt.
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Stadt Walldorf
Armin Rößler, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: (0 62 27) 35-10 10
armin.roessler@walldorf.de
 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Walldorf wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Walldorf nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.


Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.