Planoffenlagen
Im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Planverfahren sind nach gesetzlichen Vorgaben die Planungen zur Einsichtnahme durch die Bürger offen zu legen.
Soweit solche Offenlagen anstehen, werden diese im Amtsblatt der Stadt, der "Walldorfer Rundschau", öffentlich bekannt gemacht und hierüber auch an dieser Stelle informiert.
Derzeit liegen keine Planoffenlagen vor.
Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplans „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“
Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hatte bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2020 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Südlich des Friedhofs“ gemäß §2 Abs.1 BauGB beschlossen. Nach intensiven Beratungen wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.04.2022 beschlossen, den zukünftigen Standort der Feuerwehr im bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Südlich des Friedhofs“ im Grundsatz vorzusehen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Prüfungen durchzuführen, insbesondere hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung der Erreichbarkeit des Standorts für die anrückenden Feuerwehrkräfte, sowie zur Erarbeitung weiterer planerischer Grundlagen.
Damit einhergehend hat sich das Ziel, der Zweck und der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Südlich des Friedhofs“ maßgeblich geändert. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat der Stadt Walldorf in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Südlich des Friedhofs“ und die Aufstellung des Bebauungsplans „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“.
Die intendierte Planung macht zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“ notwendig. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert (siehe nachfolgende Bekanntmachung).
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 8322/5 (Am Friedhof), 8325/1, 8325/0, 1949/0, 8324/0, 8323/1, 8322/1, 9364/7 (P+R, ehemalige B 39), 9364/10 (Weg, teilweise), 9364/8, 9382/1 (Weg, teilweise), 9812/0 (teilweise), 9813/0 (teilweise), 9814 (teilweise), 9815/0 (teilweise), 9816/0 (teilweise), 13200/3 (Weg, teilweise), 8150/0 (B 291 „Westumgehung“, teilweise), 13200/4 (Hauptstraße, teilweise), 13200/1, 7523/1 (Weg), 7559/0 (Weg, teilweise), 7522/0, 7528/0 (teilweise), 7529/0 (teilweise), 70/29 (Bürgermeister-Willinger-Straße, teilweise) und 9916/0 (Weg, teilweise).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“ ist im abgebildeten Plan, Stand 31.03.2026, nachfolgend dargestellt (Plan: Geltungsbereich Bebauungsplan „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“).
Ziel und Zweck der Planung:
Die Stadt Walldorf beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Feuerwehr- und Rettungsstandortes. Dazu soll das Gesamtareal „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“ auf und um das Gelände der alten Tabakscheune südlich des Walldorfer Friedhofs mit dem Neubau der Feuerwehr, neuen Räumen für den DRK-Ortsverein und einem erweiterten DRK-Notarztstandort städtebaulich neu geordnet werden. Zur Maßnahme zählen auch die Verkehrserschließung dieser Einrichtungen und des Friedhofs, das Parken einschließlich der Mitfahrerparkplätze, der Schallschutz und die Planung einer Unterführung unter der B 291 für die anrückenden Einsatzkräfte. Mit der exponierten Lage am Ortseingang wird dieses Gebiet künftig das Erscheinungsbild der Stadt Walldorf von Westen her bestimmen.
Zur Erarbeitung einer planerischen Lösung für diesen Bereich hatte die Stadt Walldorf einen Realisierungswettbewerb ausgelobt und für die mögliche Unterführung der B291 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Auf deren Basis soll eine Umsetzung und vertiefte Planung weiterverfolgt werden. Mit dem Bebauungsplan „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Planung des Neubaus der Feuerwehr- und Rettungsstandortes einschließlich der Erschließungsmaßnahmen geschaffen werden.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
In der öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 hat der Gemeinderat die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit auf Basis des Vorentwurfs zum Bebauungsplan sowie zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 02.05.2026 bis einschließlich 02.06.2026
durch Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Walldorf unter www.walldorf.de/rathaus/buergerservice/informationen-planen-und-bauen/planoffenlagen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Walldorf beim Fachbereich 4 - Planen/ Bauen/ Immobilien, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 207, während der Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, und außerdem Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit offengelegt und im Internet bereitgestellt:
• Bebauungsplanzeichnung, Maßstab 1:1.000, Entwurfsstand 31.03.2026
• Textliche Festsetzungen, Entwurfsstand 31.03.2026
• Begründung zum Bebauungsplan, Entwurfsstand 31.03.2026
• Umweltbericht, Entwurfsstand März 2026
• Planzeichnung zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans, Entwurfsstand 31.03.2026
• Begründung zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans, Entwurfsstand 31.03.2026
Während der Zeit der Veröffentlichung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und können Anregungen bei der Stadt elektronisch (z.B. per E-Mail an: andreas.konrad@walldorf.de), bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über der Bauleitpläne gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
gez. Matthias Renschler, Bürgermeister
Zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“
Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“ gefasst und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) soll im Parallelverfahren an die geplante Nutzung als Gemeinbedarfsfläche für die Entwicklung eines neuen Feuerwehr- und Rettungsstandortes geändert werden. Die Bestandsdarstellungen der „Verkehrsfläche“ (B291 und Bürgermeister-Willinger-Straße), der „Parkfläche“ und des Naturdenkmals „Schuppenfarn“ sowie der „Grünfläche“ östlich der B291, „Kanal Stadt Walldorf“ und die nachrichtliche Übernahme zur Abgrenzung „Wasserschutzgebiete“ sollen erhalten bleiben.
Der Änderungsbereich ist im abgebildeten Kartenausschnitt, Stand 31.03.2026, nachfolgend dargestellt (Plan: Geltungsbereich 7. Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“).
Ziel und Zweck der Planung:
Die Stadt Walldorf beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Feuerwehr- und Rettungsstandortes. Dazu soll das Gesamtareal „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“ auf und um das Gelände der alten Tabakscheune südlich des Walldorfer Friedhofs mit dem Neubau der Feuerwehr, neuen Räumen für den DRK-Ortsverein und einem erweiterten DRK-Notarztstandort städtebaulich neu geordnet werden. Zur Maßnahme zählen auch die Verkehrserschließung dieser Einrichtungen und des Friedhofs, das Parken einschließlich der Mitfahrerparkplätze, der Schallschutz und die Planung einer Unterführung unter der B 291 für die anrückenden Einsatzkräfte. Mit der exponierten Lage am Ortseingang wird dieses Gebiet künftig das Erscheinungsbild der Stadt Walldorf von Westen her bestimmen.
Die intendierte Planung macht eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Rettungsstandort südlich des Friedhofs“ notwendig. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert (siehe obenstehende Bekanntmachung zum Bebauungsplan). Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
In der öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 hat der Gemeinderat die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit auf Basis des Vorentwurfs zum Bebauungsplan sowie zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 02.05.2026 bis einschließlich 02.06.2026
durch Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Walldorf unter www.walldorf.de/rathaus/buergerservice/informationen-planen-und-bauen/planoffenlagen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Walldorf beim Fachbereich 4 - Planen/ Bauen/ Immobilien, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 207, während der Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, und außerdem Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit offengelegt und im Internet bereitgestellt:
• Bebauungsplanzeichnung, Maßstab 1:1.000, Entwurfsstand 31.03.2026
• Textliche Festsetzungen, Entwurfsstand 31.03.2026
• Begründung zum Bebauungsplan, Entwurfsstand 31.03.2026
• Umweltbericht, Entwurfsstand März 2026
• Planzeichnung zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans, Entwurfsstand 31.03.2026
• Begründung zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans, Entwurfsstand 31.03.2026
Während der Zeit der Veröffentlichung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und können Anregungen bei der Stadt elektronisch (z.B. per E-Mail an: andreas.konrad@walldorf.de), bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über der Bauleitpläne gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
gez. Matthias Renschler, Bürgermeister