Planoffenlagen
Offenlage der „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Pflegeheim Walldorf Süd“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung der „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Pflegeheim Walldorf Süd“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Am 20.05.2024 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung mit Planstand 08.05.2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine parallele Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Pflegeheim Walldorf Süd“ ist im abgebildeten Plan, Stand 24.02.2025, dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Bereits im Jahr 2019 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Walldorf Süd 3. Bauabschnitt“ für den Gesamtbereich zwischen der Landesstraße L723 (Südumgehung), Hochholzer Weg, Bürgermeister-Willinger-Straße und dem 1. Bauabschnitt von Walldorf-Süd gefasst und mit den Planungsarbeiten begonnen. In der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2022 wurde die Umsetzung des Neubaus eines Pflegeheims mit 100 Pflegeplätze im Bereich des 3. Bauabschnitts beschlossen. Dabei soll das Pflegeheim als Gegenüber und in Ergänzung der Sozialen Mitte südlich des Astoria-Kreisels realisiert werden.
Ursprünglich war geplant, das Pflegeheim zeitgleich mit dem 3. BA zu realisieren. Dieser Bebauungsplan ist derzeit auch aus artenschutzrechtlichen Gründen zurückgestellt. Zur schnellstmöglichen Realisierung des Pflegeheims und Entkoppelung des Verfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Pflegeheim im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung durch eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB erreicht werden.
Notwendig wird der Bau eines neuen Pflegeheims, da das bestehende der Astor-Stiftung die Gesamtversorgung für die Pflege in Walldorf künftig nicht mehr allein leisten kann. Aufgrund der demographischen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft wird der Anteil an Menschen, die versorgungs- und pflegebedürftig sind, weiterhin ansteigen. Durch den Bau eines ergänzenden neuen Pflegheims soll daher eine wohnortnahe, Gemeinwesen- orientierte Wohn- und Versorgungsstruktur für körperlich pflegebedürftige, alte oder erkrankte Menschen weiterentwickelt werden, die es ermöglicht, im vertrauten Wohnort bleiben zu können. Für das Pflegeheim wurde im Jahr 2023 ein nicht offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Pflegeheim soll mit 100 Plätzen auf einem Grundstück von ca. 7.000m2 realisiert werden. Ergänzend zu Funktion des Pflegeheims sollen darüber hinaus Seniorenwohnungen im Sinne eines betreuten Wohnens und eine Tagespflege untergebracht werden.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 24.05.2025 bis einschließlich 29.06.2025
durch Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Walldorf unter www.walldorf.de/rathaus/buergerservice/informationen-planen-und-bauen/planoffenlagen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Walldorf beim Fachbereich 4, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 207, während der Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit offengelegt und im Internet bereitgestellt:
• Planzeichnung zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung, Maßstab 1: 500, Entwurfsstand 08.05.2025
• Textliche Festsetzung, Entwurfsstand 08.05.2025
• Begründung zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung, Entwurfsstand 08.05.2025
• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, April 2025
• Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG zur Zauneidechse, April 2025
• Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG zur Haubenlerche, April 2025
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung i.S.d. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Während der Zeit der Veröffentlichung können Anregungen bei der Stadt elektronisch (z.B. per E-Mail an: andreas.konrad@walldorf.de), bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
gez. Matthias Renschler, Bürgermeister
Walldorf, 21.05.2025
Matthias Renschler
Bürgermeister