Planoffenlagen

Im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Planverfahren sind nach gesetzlichen Vorgaben die Planungen zur Einsichtnahme durch die Bürger offen zu legen.

Soweit solche Offenlagen anstehen, werden diese im Amtsblatt der Stadt, der "Walldorfer Rundschau", öffentlich bekannt gemacht und hierüber auch an dieser Stelle informiert.

Offenlage des Bebauungsplans „Pflegeheim Walldorf Süd“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pflegeheim Walldorf Süd“ beschlossen. Am 14.10.2025 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplanentwurf mit Planstand 26.09.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine parallele Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pflegeheim Walldorf Süd“ ist im abgebildeten Plan, Stand 26.09.2025, dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung – bisheriges Planverfahren
Bereits im Jahr 2019 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Walldorf Süd 3. Bauabschnitt“ für den Gesamtbereich zwischen der Landesstraße L723 (Südumgehung), Hochholzer Weg, Bürgermeister-Willinger-Straße und dem 1. Bauabschnitt von Walldorf-Süd gefasst und mit den Planungsarbeiten begonnen. In der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2022 wurde die Umsetzung des Neubaus eines Pflegeheims mit 100 Pflegeplätze im Bereich des 3. Bauabschnitts beschlossen. 

Ursprünglich war geplant, das Pflegeheim zeitgleich mit dem 3. BA zu realisieren. Dieser Bebauungsplan ist derzeit auch aus artenschutzrechtlichen Gründen zurückgestellt. Zur schnellstmöglichen Realisierung des Pflegeheims und Entkoppelung des Verfahrens sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Pflegeheim daher im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung durch eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB erreicht werden. Im Rahmen der Offenlage und förmlichen Beteiligung der Behörden vom 24.05.2025 bis zum 29.06.2025 wurde deutlich, dass die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung zur Realisierung des Pflegeheims mit erheblichen Zweifeln an der Rechtssicherheit der Planung verbunden ist. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat der Stadt Walldorf am 29.07.2025 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Pflegeheim Walldorf Süd“ und die Aufstellung des Bebauungsplans „Pflegeheim Walldorf Süd“ im Regelverfahren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist bereits im Rahmen der Offenlage zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung erfolgt.

Notwendig wird der Bau eines neuen Pflegeheims, da das bestehende der Astor-Stiftung die Gesamtversorgung für die Pflege in Walldorf künftig nicht mehr allein leisten kann. Aufgrund der demographischen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft wird der Anteil an Menschen, die versorgungs- und pflegebedürftig sind, weiterhin ansteigen. Durch den Bau eines ergänzenden neuen Pflegheims soll daher eine wohnortnahe, gemeinwesenorientierte Wohn- und Versorgungsstruktur für körperlich pflegebedürftige, alte oder erkrankte Menschen weiterentwickelt werden, die es ermöglicht, im vertrauten Wohnort bleiben zu können. Für das Pflegeheim wurde im Jahr 2023 ein nicht offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Pflegeheim soll mit 100 Plätzen auf einem Grundstück von ca. 7.000m2 realisiert werden. Ergänzend zu Funktion des Pflegeheims sollen darüber hinaus Seniorenwohnungen im Sinne eines betreuten Wohnens und eine Tagespflege untergebracht werden.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung und umweltbezogener Informationen erfolgt in der Zeit 

vom 18.10.2025 bis einschließlich 18.11.2025

durch Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Walldorf unter www.walldorf.de/rathaus/buergerservice/informationen-planen-und-bauen/planoffenlagen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Walldorf beim Fachbereich 4, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 207, während der Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr öffentlich ausgelegt. 
 
Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit offengelegt und im Internet bereitgestellt: 

  1. Planzeichnung, Maßstab 1: 500, Entwurfsstand 26.09.2025
  2. Textliche Festsetzung, Entwurfsstand 26.09.2025
  3. Begründung zum Bebauungsplan, Entwurfsstand 26.09.2025
  4. Umweltbericht, Entwurfsstand September 2025
  5. Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung, Stand 26.09.2025
  6. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG zur Zauneidechse, April 2025
  7. Ausnahmegenehmigung zur Zauneidechse, August 2025
  8. Schalltechnisches Gutachten zum Bauantrag „Pflegeheim Walldorf“ 30. Juli 2025
  9. Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplan „Pflegeheim Walldorf Süd“ (Stellungnahme), 29. August 2025
  10. Bodenschutzkonzept, 16. Juli 2025
  11. Geo- und Umwelttechnisches Gutachten, 13. Dezember 2024
  12. Wasserhaushaltsbilanz, 26. September 2025
  13. Grünordnungsplan Baugebiet Walldorf-Süd, 2008

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

Zum Schutzgut Boden:

  • Zu den Auswirkungen im Umweltbericht bzgl. Altlasten (Kapitel 2.1.4); Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands (Kapitel 3.3), Vermeidungsmaßnahmen (Kapitel 4.2), Wirkungsprognose (Kapitel 5.1.2), Rechnerische Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Kapitel 9.2) 
  • Im Bodenschutzkonzept mit bodenbezogene Datenerfassung und Bewertung, Auswirkungen der Baumaßnahme und Bodenschutzmaßnahmen
  • Ein Geotechnisches und umwelttechnisches Gutachten mit Untersuchungen des Bodens durch Baugrundaufschlüssen, Geotechnische und chemisch-analytischen Laboruntersuchungen, Darstellungen der Baugrundverhältnisse, Umwelttechnischer Bewertungen sowie u.a. baubetriebliche Hinweise aus umwelttechnischer Sicht zum geplanten Pflegeheimneubaus
  • In den Stellungnahmen in der Abwägungstabelle insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde zur Darstellung der Bewertungsklassen für die einzelnen Bodenfunktionen im Umweltbericht, des Wasserrechtsamts bzgl. Altlasten, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und der Versickerung von Niederschlagswassern sowie des Gesundheitsamts des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur möglichen Schwermetallbelastung.

Zum Schutzgut Fläche: 

  • Zu den Auswirkungen im Umweltbericht in den Kapiteln 5.2 Prognose der Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung, sowie 5.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Zum Schutzgut Klima/Luft:

  • Zu den Auswirkungen im Umweltbericht Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes (Kapitel. 3.5), Vermeidungsmaßnahmen (Kapitel 4.3) und Wirkungsprognose (Kapitel 5.1.4)

Zum Schutzgut Wasser:

  • Zu den Auswirkungen im Umweltbericht zum Grundwasserschutz (Kapitel 1.7) zu den Zielen des Umweltschutzes im Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz Baden-Württemberg (Kapitel 2.1.5), Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes bzgl. Wasserschutzgebiete und Hochwasser (Kapitel 3.4), Versickerung anfallenden Niederschlagswassers vor Ort (Kapitel 4.2.5) und der Wirkungsprognose (Kapitel 5.1.3)
  • Eine Wasserhaushaltsbilanzierung zum Vergleich zwischen dem unbebauten Zustand gemäß dem hydrologischen Atlas für Deutschland und der Auswirkung der Planung auf die Grundwasserneubildung, den oberflächigen Direktabfluss und die Verdunstung von Niederschlagwassern. 
  • Im Bodenschutzkonzept zur Lage im Wasserschutzgebiet und zum Hochwasserrisiko
  • Im Geotechnisches und umwelttechnisches Gutachten zur Lage im Wasserschutzgebiet, zum Hochwasserrisiko sowie zur Versickerung von Niederschlagwassern
  • In den Stellungnahmen in der Abwägungstabelle insbesondere des Wasserrechtsamts zum Grundwasserschutz, der Wasserversorgung, zur naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung, zur Starkregenvorsorge und zum Hochwasserschutz sowie Regierungspräsidiums Karlsruhe Referat 21 zur Lage innerhalb einer Überflutungsfläche HQextrem. 

Zum Schutzgut Tiere und Pflanzen:

  • Zu den Auswirkungen im Umweltbericht durch Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes bzgl. Pflanzen / Biotope (Kapitel 3.1), sowie bzgl. einer artenschutzrechtlichen Betrachtung der Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien, streng geschützte Schmetterlinge und streng geschützter Holzkäferarten (Kapitel 3.2), Darstellungen von Vermeidungsmaßnahmen inkl. des besonderen Artenschutzes (Kapitel 4.1), einer Wirkungsprognose auf Tiere und Pflanzen (Kapitel 5.1.1) und von Ausgleichs und Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes (Kapitel 8) sowie einer rechnerische Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Kapitel 9.1) und einer Prognose des Eintretens denkbarer Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG im Anhang des Umweltberichts. 
  • Antrag zur artenschutzrechtliche Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Zauneidechse sowie Erteilung dieser von den einschlägigen Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG, soweit dies zur Umsetzung des Bebauungsplans „Pflegeheim Walldorf Süd“ erforderlich ist, durch die Höhere Naturschutzbehörde. 
  • In den Stellungnahmen in der Abwägungstabelle der Untere Naturschutzbehörde zur Biotyptypenbewertung und der Eingriffsbewertung sowie zum Artenschutz insbesondere bzgl. der Haubenlerche. 

Zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • Zu den Auswirkungen auf landschaftsbildprägender Elemente im Umweltbericht die Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes (Kapitel 3.6) und die Wirkungsprognose (Kapitel 5.1.5).

Zum Schutzgut Mensch:

  • Zu den Auswirkungen bzgl. Lärm im Umweltbericht die Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes (Kapitel 3.7) und die Vermeidungsmaßnahmen (Kapitel 4.3).
  • Im Schallgutachten zum Bauantrag Informationen zur Lärmsituation durch Verkehrslärm (Kapitel 3 und 6) und Gewerbelärm (Kapitel 3 und 7), Beschreibung der örtlichen Situation und des Bauvorhabens (Kapitel 4) und das digitale Simulationsmodell (Kapitel 5).
  • Im schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan im Sinne einer Stellungnahme zur Berücksichtigung des Straßenverkehrslärms.
  • In den Stellungnahmen in der Abwägungstabelle insbesondere des Gesundheitsamts zum Thema Verkehrs- und Gewerbelärm.
  • Zur Nichtbetroffenheit durch Störfallbetrieben im Umweltbericht (Kapitel 1.5)

Zu Kultur- und Sachgütern:

  • Zu den Auswirkungen im Umweltbericht die Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes (Kapitel 3.8), die Vermeidungsmaßnahmen (Kapitel 4.4) und die Wirkungsprognose (Kapitel 5.1.5).
  • In den Stellungnahmen in der Abwägungstabelle insbesondere des Landesamtes für Denkmalpflege zum Thema unentdeckte Kulturdenkmale.

Während der Zeit der Veröffentlichung können Anregungen bei der Stadt elektronisch (z.B. per E-Mail an: andreas.konrad@walldorf.de), bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über des Bebauungsplans gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.  

gez. Matthias Renschler, Bürgermeister

 

Walldorf, 15.10.2025
Matthias Renschler
Bürgermeister