Lärmaktionsplan

Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2018 den Lärmaktionsplan der 2. Runde beschlossen.

Gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG sind Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation jedoch spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Insofern stellt der Lärmaktionsplan ein kontinuierliches Planungsinstrument zur Lärmsanierung dar. Zuständig für die Erstellung und Überprüfung der Lärmaktionspläne sind gemäß § 47e BImSchG die Gemeinden.
 

Die Unterlagen können Sie untenstehend einsehen:
 

Lärmaktionsplan von 2018

 

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Mai 2021 folgende Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Walldorf aus dem Jahr 2018 gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.

Ziel der Fortschreibung war insbesondere eine Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans hinsichtlich verkehrsrechtlicher Maßnahmen auf Grundlage des Kooperationserlasses vom 31.10.2018.