21.05.2025, Kultur & Freizeit

Gemeinderat entscheidet sich gegen die Grundsteuer C

Hoher Verwaltungsaufwand und Zweifel an der Lenkungswirkung

Mit der Grundsteuerreform eröffnet das Land Baden-Württemberg Kommunen die Möglichkeit, die Grundsteuer C für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke einzuführen: Ziele wären eine Lenkungswirkung, um diese Grundstücke zeitnah einer Bebauung zuzuführen, oder eine Erhöhung der kommunalen Einnahmen. Wie der Gemeinderat jetzt mehrheitlich beschlossen hat, wird die Stadt Walldorf diese Grundsteuer C nicht zum 1. Januar 2026 einführen. Die Entscheidung fiel bei zwei Gegenstimmen (Wilfried Weisbrod und Maximilian Himberger) sowie zwei Enthaltungen (Nele Böhm und Moritz Winnes, alle Bündnis 90/Die Grünen).

Kämmerer Boris Maier erinnerte einleitend daran, dass es bereits 1961 und 1962 eine Grundsteuer C oder „Baulandsteuer“ gegeben habe, die dann rasch wieder abgeschafft worden war. Statt Bodenspekulationen zu verhindern und Baulücken zu schließen, sei „das System nicht aufgegangen, sondern hat eher das Gegenteil erreicht“, sagte der Kämmerer. Heute sei die Diskussion vor dem Hintergrund der Engpässe beim verfügbaren Wohnraum wieder aktuell, werde aber auch kontrovers geführt.  Maier wies auch auf eine der Voraussetzungen hin, die einen hohen Verwaltungsaufwand verlangen würde: Wolle man die Grundsteuer C tatsächlich einführen, müsse man die Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage und Form sofort bebaubar wären, genau benennen und jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres durch eine Allgemeinverfügung bekannt machen und die städtebaulichen Gründe für die Erhebung der Grundsteuer C ebenfalls öffentlich machen. Bisher hätten in Baden-Württemberg nur drei Kommunen die Erhebung beschlossen und umgesetzt.

„Der Verzicht ist nur konsequent“, sagte Mathias Pütz (CDU) mit Blick auf die spezifische lokale Situation in Walldorf „mit sehr hohen Bodenrichtwerten und einer unseres Erachtens ungerechten Verteilung der Grundsteuerbelastung“. Zwar sei die Grundsteuer C „nicht per se abzulehnen“, wenn sie die gewünschten Effekte erziele. Doch man teile vor allem das Argument des fehlenden zusätzlichen Verkaufsanreizes. Für Christian Schick (SPD) würde die Grundsteuer C „vor allem finanzschwache Eigentümer“ belasten, während finanzstärkere sie tragen und auf die Grundstückspreise umlegen könnten. „Die Erfahrungen zeigen: Die gewünschte Lenkungswirkung bleibt aus.“

Günter Lukey (FDP) nannte die Grundsteuer C „eine zusätzliche Belastung für Eigentümer“, die zudem „sozial ungerecht“ sei. Betroffen wären aus seiner Sicht vor allem private, weniger betuchte Eigentümer, „nur Spekulanten oder Bauträger würden profitieren“. Letztlich würden sich seiner Ansicht nach die Grundstückspreise noch erhöhen. „Das erzeugt nur Bürokratie, die nicht gewollt ist“, sagte Lukey. Mihriban Gönenç (Zusammen für Walldorf) zweifelte, „ob das das richtige Werkzeug“ sei. Wer sein Grundstück nicht bebaue, habe oft Gründe dafür. „Der Verwaltungsaufwand ist hoch, ob es sich lohnt, bleibt offen“, meinte sie und schlug vor, „kreative und lokal passende Wege“ für Themen wie Wohnraum und Nachverdichtung zu suchen.
Konträr argumentierte Wilfried Weisbrod für die Grünen-Fraktion: „Wir haben noch ein Baugebiet, dann gibt es keines mehr.“ Deshalb müsse man die bereits erschlossenen, aber noch nicht bebauten Grundstücke einer Bebauung zuführen. „Wir sollten die Möglichkeit nutzen, diese Grundstücke teurer zu machen“, sagte Weisbrod und schlug eine Verdoppelung des Hebesatzes vor (die Grundsteuer B liegt aktuell bei 100 v.H.). „Wir hoffen, dass die Eigentümer dann an die Stadt oder an andere verkaufen oder selbst bauen.“ Weisbrod sprach auch an, dass die Stadt nicht auf die Mehreinnahmen angewiesen sei. Ziel sei, „dass die Baulücken geschlossen werden“.

Irritationen gab es um die Anzahl von aktuell 260 unbebauten Grundstücken, die in der Sitzung genannt wurde. Kämmerer Maier erläuterte, dass diese Grundstücke zwar nach der Grundsteuer-Systematik keine land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke seien (die unter die derzeit ausgesetzte Grundsteuer A fallen würden) und auch nicht im rechtlichen Sinne bebaut sind. Das bedeute aber nicht automatisch, dass sie auch im rechtlichen Sinne bebaubar seien. Deshalb sei „die Zahl deutlich geringer“, so Maier.