3. Geschichte der Streunutzung

Die an die Schwetzinger Hardt angrenzenden Gemeinden Schwetzingen, Oftersheim, Sandhausen, St. Ilgen, Walldorf, Reilingen und Hockenheim besaßen seit alters her als Gegenleistung für ihre Frondienste Nutzungsrechte im herrschaftlichen Forst.

Ende des 18. Jahrhunderts wurden die mittelalterlichen Waldweide- und Holznutzungsrechte durch Streunutzungsrechte abgelöst: auf 3.263 Hektar Waldfläche durften 1.246 berechtigte Landwirte ihre Streu für das Vieh in den Ställen holen.

Allmählich erkannte man die Schädlichkeit der intensiven Streunutzung für den Wald, und so versuchte die Forstverwaltung, die Streunutzungsrechte einzuschränken. 1860 durfte nur noch auf 269 Hektar Waldfläche Streu genutzt werden. Erst 1974 verzichteten die Hardtgemeinden ganz auf diese Rechte.

Wald

Die Entnahme der Streu führt zu einer Verarmung des Waldbodens