13.08.2025, Umwelt- und Klimaschutz
Keine Angst vor Wespen

Wo es etwas Süßes gibt, sind Wespen oft zur Stelle. Foto: Pixabay
Warum sie jetzt so aktiv sind und wie man friedlich mit ihnen leben kann
Sommerzeit ist Wespenzeit – besonders im August, wenn sich die schwarz-gelb gestreiften Insekten scheinbar überall dort tummeln, wo Menschen essen und trinken. Wespennester erreichen Mitte August den Höhepunkt ihrer Populationsgröße. Danach wird das Volk bis zum Spätherbst immer kleiner und stirbt. In den nächsten Wochen aber sind die Wespen besonders gereizt und verteidigen bei massiven Störungen ihr Nest. Nur die befruchteten Weibchen überwintern an geschützten Stellen und bilden als neue Königinnen im nächsten Jahr jeweils ein neues Volk. Das alte Nest aber wird aus hygienischen Gründen nicht mehr angenommen.
Entgegen ihrem schlechten Ruf sind Wespen nicht grundsätzlich aggressiv. Sie stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen – durch hastige Bewegungen, Anpusten oder versehentliches Einklemmen. Einzelne Wespen, die an den Frühstückstisch kommen, handeln allein – sie locken nicht den ganzen Staat an.
Wespen folgen dem Nahrungsangebot. In sterilen Gärten, versiegelten Flächen und blütenarmen Umgebungen fehlt es ihnen aber an natürlichen Futterquellen. Wer dagegen auf heimische Pflanzen, Wildblumen, blühende Kräuter und eine artenreiche Gartengestaltung setzt, fördert natürliche Gleichgewichte: Wespen finden genug Nahrung, und auch ihre natürlichen Feinde (zum Beispiel Vögel) haben bessere Lebensbedingungen. Das führt langfristig zu weniger Belästigung und einem gesünderen Ökosystem für alle. Weitere Tipps zur naturnahen und klimafesten Umgestaltung des Gartens bietet Klimaanpassungsmanager Benedikt Seelbach (benedikt.seelbach@walldorf.de).
So lästig Wespen wirken mögen: Sie erfüllen eine wichtige ökologische Rolle. Sie fangen Unmengen an Insekten wie Mücken, Fliegen und Blattläusen – und helfen damit auch dem Menschen. Zudem sind sie Bestäuber vieler Pflanzen.
Die Gemeine Wespe, die am häufigsten vorkommende Wespenart, ist nach Naturschutzrecht allgemein geschützt, sodass nur dann ein Nest entfernt und Tiere gefangen oder abgetötet werden dürfen, sofern ein vernünftiger Grund, beispielsweise eine Allergie oder eine unzumutbare Einschränkung des Alltagslebens, vorliegt (§ 39 BNatSchG). Wer Fragen dazu hat, wendet sich per Mail ans Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Untere Naturschutzbehörde (landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de), und beschreibt, wo sich das Nest befindet und warum es entfernt werden sollte. Hilfreich bei der Bestimmung sind auch immer Fotos der Tiere oder des Nests.