30.07.2025, Umwelt- und Klimaschutz
Was PETA freut, besorgt einige Katzenhalter
Tierrechtsorganisation lobt die neue Katzenschutzverordnung der Stadt
„Stadt Walldorf beschließt Katzenschutzverordnung: PETA lobt tierfreundliche Maßnahme und fordert landesweite Regelung in Baden-Württemberg“, lautet die Überschrift einer aktuellen Pressemitteilung der Tierrechtsorganisation, die sich auf einen Beschluss des Gemeinderats vom 8. Juli bezieht (zum Artikel). PETA-Fachreferent Björn Thun sagt in der Mitteilung: „Der Beschluss der Stadt Walldorf bedeutet langfristig eine deutliche Reduzierung von Tierleid für viele Freigänger und heimatlose Katzen. Wir bedanken uns für die tierfreundliche und wegweisende Entscheidung.“ Das wünscht sich die Organisation auch von anderen Gemeinden, am besten durch eine landesweite Verordnung. Denn, so PETA: „Deutschlandweit leben etwa zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlimmsten Bedingungen und vermehren sich oft ungehindert. Unzählige von ihnen leiden an Unterernährung, sterben häufig früh oder verletzen sich im Straßenverkehr. Einige sind von Parasiten befallen, durch Tierquäler gefährdet oder leiden oftmals ihr Leben lang an schweren, unversorgten Krankheiten.“
Was die Tierrechtsorganisation freut, hat allerdings bei einigen Katzenhalterinnen und –haltern in Walldorf Sorgen ausgelöst, wie vereinzelte Rückmeldungen im Rathaus gezeigt haben. Schließlich beinhaltet die Verordnung eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen, um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und eine einfache Identifizierung der Tiere zu ermöglichen – diese gilt aber auch für sogenannte „Halterkatzen“ mit unkontrolliertem Freigang. Und sie sieht ein Betretungsrecht von Privatgrundstücken zum Ergreifen von Katzen vor, das sich der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf und Umgebung gewünscht hatte, weil Katzen nun einmal Grundstücksgrenzen nicht beachten und eine effektive Umsetzung der Verordnung sonst nicht möglich wäre.
Befürchtungen, dass nun im schlimmsten Fall regelrecht Jagd auf Katzen gemacht werden könnte, tritt Alena Müller, die Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Umwelt, entgegen. Mit der Katzenschutzverordnung wolle man hauptsächlich den Schutz freilebender Katzen verbessern, die Populationsgröße reduzieren und damit einhergehende Krankheiten vermeiden. Deshalb seien auch vor allem wilde Katzen im Fokus der Maßnahmen, um deren Kastration sich dann der Tierschutzverein kümmere, der von der Stadt eine jährliche Fundtierpauschale erhält. Freigängerkatzen seien lediglich „anlassbezogen“ ein Thema, also bei auffälligem Verhalten – üblicherweise seien sie gechipt, eine Kastration bereits erfolgt und die Information darüber im Chip hinterlegt. Sei die Freigängerkatze nicht kastriert, werde der Halter darauf hingewiesen, dass die Kastration notwendig sei. Sie werde aber ebenso wenig willkürlich durchgeführt wie das Betretungsrecht von Privatgrundstücken überstrapaziert werde. Dabei solle es sich lediglich um geringfügige Eingriffe wie beispielsweise einige wenige Schritte in den Vorgarten handeln, und das auch nur, wenn es unbedingt notwendig sei. Die Verwaltung sei sich der Sensibilität des Betretungsrechts bewusst, so Alena Müller. Nach Rücksprache mit dem Tierschutzverein werde dieses jedoch nur in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern ausgeübt.
„Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen“, heißt es in der PETA-Pressemitteilung zur unkontrollierten Vermehrung wild lebender Katzen. Aus anderen Kommunen, bei denen sich die Walldorfer Stadtverwaltung vorab erkundigt hat, kommen positive Signale: So habe die Stadt Eberbach bisher ausschließlich positive Erfahrungen mit der 2024 eingeführten Katzenschutzverordnung gemacht. Negative Rückmeldungen aus der Bevölkerung seien bislang nicht eingegangen und die Zahl der zu kastrierenden Tiere habe sich bereits merklich reduziert. In Wiesloch erfolge die Umsetzung der Katzenschutzverordnung ebenfalls über das Tom-Tatze-Tierheim. Auch hier seien beim Ordnungsamt bislang keine negativen Rückmeldungen erfolgt.