Ab Montag, 27. April 2020, müssen Kunden beim Einkaufen in Läden und Einkaufszentren eine Maske tragen. Informieren Sie sich auf der Seite der IHK Rhein-Neckar, was das für Sie und Ihr Geschäft bedeutet.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Kunden per Aushang auf die Maskenpflicht hinweisen müssen. Außerdem sind die Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, Masken für ihr Personal zur Verfügung zu stellen oder sonstige Schutzvorrichtungen anzubringen.
In Walldorf bieten die Schneidereien und Apotheken Alltagsmasken an. Auch das Land Baden-Württemberg hat Tipps zusammengestellt, wie mit einfachen Mitteln selbst eine Alltagsmaske hergestellt werden kann, um andere zu schützen.