28.07.2023, Startseite

Essenskosten werden angepasst und vereinheitlicht

Das Essen in den kommunalen Kindertagesstätten soll auch künftig eine hohe Qualität haben. Angesichts stark gestiegener Preise seit der letzten Änderung mussten jetzt die Kosten dafür angepasst werden.
Foto: Stadt Walldorf

Änderung greift in den kommunalen Kindertagesstätten zum 1. November

2015 sind die Essenskosten in den Walldorfer Kindertagesstätten letztmals angepasst worden. „Seither sind die Lebensmittelkosten um 30 Prozent gestiegen“, begründete der Erste Beigeordnete Otto Steinmann die Beschlussvorschläge der Stadtverwaltung zu diesem Thema, denen der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung weitgehend einstimmig folgen konnte. Lediglich beim Beschluss der Satzung über die Erhebung von Essenskosten gab es eine Gegenstimme von Manfred Wolf und eine Enthaltung von Maximilian Himberger (beide Bündnis 90/Die Grünen).

Einhellig wurde dagegen beschlossen, dass in allen kommunalen Einrichtungen ab 1. November monatlich jeweils zwölf Euro für Frühstück und Imbiss sowie 60 Euro für das Mittagessen erhoben werden. Um die Schließzeiten auszugleichen, erfolgt die Erhebung für elf Monate pro Jahr. Und die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwicklung der Kosten im Auge zu behalten und regelmäßig im Finanzausschuss vorzulegen – das vor allem unter Berücksichtigung des neuen Essenskonzepts, das derzeit entwickelt wird und für noch mehr Qualität sorgen soll.

„Die Stadt wendet im Jahr rund 500.000 Euro auf“, bezifferte Steinmann die aktuellen Kosten für die Verpflegung in den Kindertagesstätten. Ziehe man die Einnahmen aus dem Kostgeld der Eltern ab, verbleibe immer noch ein Delta von mehr als 360.000 Euro zu Lasten der Stadt. Dabei habe man in der Vergangenheit immer Wert darauf gelegt, die Personalkosten, die seit der letzten Anpassung ebenfalls deutlich angestiegen sind, „nicht in die Waagschale zu werfen“. Aber, so Steinmann: Allein bei den Sachkosten verbleiben im Moment pro Kind und Monat je nach Einrichtung 25 bis 40 Euro bei der Stadt. Aktuell werden in den Einrichtungen teils noch unterschiedliche Gebühren erhoben. Man glaube, dass man mit der Erhöhung von derzeit zwischen 50 und 66 Euro auf künftig einheitlich 84 Euro im Monat für einen Tagesplatz mit Mittagessen, Frühstück und Imbiss „im Rahmen“ liege, sagte der Erste Beigeordnete. Für Kinder, die einen Betreuungsplatz mit verlängerten Öffnungszeiten haben, fallen dann 72 Euro im Monat an, beim Regelplatz sind es zwölf Euro. Die neuen Beträge bewegten sich auf einem Niveau, das Eltern in den Einrichtungen anderer Träger in Walldorf schon bezahlen.

„Es gilt, den gestiegenen Preisen Rechnung zu tragen“, sagte Katrin Siebold (CDU) mit Blick auf die Inflation in den vergangenen Jahren. So könne man eine ausgewogene Ernährung der Kinder sicherstellen. Zudem sollten die Kosten in den städtischen Einrichtungen einheitlich sein. Sehe man die Erhöhung vor dem Hintergrund der niedrigen Betreuungsgebühren, bleibe auch künftig „ein attraktives Angebot für Familien“. Angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen kam auch die SPD-Fraktion „nicht umhin, der Anpassung zuzustimmen“, wie Petra Wahl sagte. Man sorge für ein „qualitativ hochwertiges Essen“, es bleibe weiter ein großer Teil der Kosten bei der Stadt und es sei „im Sinne der Gleichbehandlung“, in allen Einrichtungen dasselbe Kostgeld zu erheben.

Auch Wilfried Weisbrod konnte für Bündnis 90/Die Grünen „die moderate Erhöhung mittragen“, die in der allgemeinen Kostenentwicklung begründet sei. Er verwies auf das neue Essenskonzept, mit dem der regionale Gedanke und die Qualität noch verstärkt werden sollen. Die Anpassung sei „gut begründet“, sagte Paula Glogowski (FDP), obwohl Erhöhungen im Kita-Bereich ihrer Fraktion „nicht leicht“ fielen. Hier müsse man nicht nur wegen der stark gestiegenen Kosten handeln, sondern auch, um „das Angebot in allen Einrichtungen preislich anzugleichen“. Die FDP halte es nach wie vor für richtig, „dass die Personalkosten nicht umgelegt werden“.

Manfred Wolf kritisierte, dass man in einem Teil des Beschlusses nicht, wie in der Verwaltungsvorlage geschrieben, über die „Satzung über die Erhebung von Essenskosten“ entscheide, sondern über die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den Kinderbetreuungseinrichtungen“. Hier habe es Änderungen gegeben, die nicht in den vorab versandten und der Öffentlichkeit zugänglichen Unterlagen enthalten, sondern lediglich den Gemeinderäten in digitaler Form zugegangen seien. Wolf bezog sich auf einen Passus, dass bei einer Reduzierung der Betreuungszeiten keine Gebührenerstattung erfolge, und sagte: „Das halte ich für sehr versteckt.“ Deshalb stimmte er gegen den Satzungsbeschluss.