21.01.2026, Startseite

Förderprogramme für den Einzelhandel werden fortgeführt

Beispielsweise bei der Sanierung der Schwetzingerstraße im Jahr 2023 wurden Fördergelder an den Einzelhandel ausbezahlt.
Archivfoto: Stadt Walldorf

Einstimmiger Beschluss im Gemeinderat – Richtlinien aktualisiert

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Fortführung von zwei Förderprogrammen beschlossen, mit denen die Stadt das lokale Gewerbe unterstützt: einerseits die „Unterstützung für Kleinstunternehmen im Einzelhandel und Lebensmittelhandwerk“, zum anderen die „freiwillige Unterstützung von Kleinstunternehmen bei großen städtischen Tiefbaumaßnahmen“. In beiden Fällen wurden die Richtlinien aktualisiert.

„Das ist eine schöne Sache, wenn man das als Kommune leisten kann“, sagt Wirtschaftsförderin Susanne Nisius zum Ziel des Einzelhandelsförderprogrammes, bestehende Geschäfte zu stärken und zudem Neugründungen anzuregen – das sorge für ein attraktives Warenangebot, sichere und schaffe Arbeitsplätze und leiste einen Beitrag zum Erhalt einer lebendigen Innenstadt. Förderfähig sind Investitionen im Zuge einer Existenzgründung oder -sicherung, unter anderem für Um-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Antragsteller können bis zu 50 Prozent der Investitionssumme mit einem maximalen Höchstbetrag von künftig 7500 Euro (bisher waren es 5000) als Zuschuss erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. „Gerade in den letzten Jahren fällt es den Unternehmen schwer, die anderen 50 Prozent in die Hand zu nehmen“, erklärt die Wirtschaftsförderin. Das Programm werde zwar vergleichsweise „gut nachgefragt, aber es könnte besser sein“. Seit 2014 seien für 42 Anträge rund 100.000 Euro ausgezahlt worden.

Das Baustellenförderprogramm greift in den Fällen, wenn größere Tiefbaumaßnahmen im Auftrag der Stadt oder der Stadtwerke Walldorf den Geschäftsbetrieb erheblich erschweren. Für zwei Baustellen – in der Schwetzinger Straße (2022/23) und in der Ziegelstraße (2024) wurden 33.500 Euro an Förderung ausbezahlt. Der Höchstbetrag einer Förderung beträgt jetzt maximal 15.000 Euro statt vorher 10.000 Euro.

Info: Die Kriterien der beiden Förderprogramme sind hier zu finden.