30.04.2025, Leben in Walldorf
Der Fachdienst Abgabewesen der Stadt Walldorf teilt mit, dass im Laufe des Monats Mai die Grundsteuerbescheide verschickt werden. In seiner März-Sitzung hatte der Gemeinderat den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 100 v.H. festgelegt. Gleichzeitig war beschlossen worden, die Erhebung der Grundsteuer A vorübergehend auszusetzen. Hintergrund der Entscheidungen ist die Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg, nach der künftig allein die Grundstücksgrößen und der Bodenrichtwert über die zu zahlende Grundsteuer entscheiden. Alle wesentlichen Informationen dazu sind auf der Homepage der Stadt in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst: www.walldorf.de/rathaus/buergerservice/grundsteuer-reform.