26.11.2025, Startseite
Wer aus der Ziegellstraße herausfährt, muss dem kreuzenden Verkehr aus der Ringstraße in jedem Fall Vorfahrt gewähren. Foto: Stadt Walldorf
Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Walldorf nochmals auf die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Ringstraße/Ziegelstraße hin: Denn seit dem Abschluss der Sanierung der Ziegelstraße im Dezember 2024 gibt es offensichtlich bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer immer noch Unsicherheiten. Das zeigen Rückfragen beim städtischen Ordnungsamt. Deshalb macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass sich die Ziegelstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet. Dieser endet zwar noch vor der Kreuzung. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein verkehrsberuhigter Bereich aber hinsichtlich der Vorfahrt als nachrangig zu betrachten – das gilt auch in allen Fällen, in denen der verkehrsberuhigte Bereich weniger als 30 Meter vor der Kreuzung endet, wie es in der Ziegelstraße der Fall ist. Somit gilt nicht wie sonst auf der Ringstraße rechts vor links, sondern der auf der Ringstraße fahrende Verkehr ist vorfahrtsberechtigt. Das Ordnungsamt erklärt auch, dass Doppelbeschilderungen nicht zulässig sind. Deshalb kann die Stadt nicht zusätzlich zum Hinweis auf das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs mit einem „Vorfahrt achten“-Schild auf die Ausnahme aufmerksam machen. Es wird um Beachtung der Vorfahrtsregelung gebeten.