22.07.2025, Umwelt- und Klimaschutz
Aufgrund der Witterung der zurückliegenden Tage mit teils ergiebigen Niederschlägen besteht im Rhein-Neckar-Kreis nur noch eine geringe Waldbrandgefahr. Das Kreisforstamt konnte deshalb die bestehende Sperrung der Grill- und Feuerstellen in den Wäldern im Kreisgebiet wieder aufheben. Das teilt das Landratsamt mit.
Der entsprechende Widerruf der Allgemeinverfügungen vom 23. Juni und 2. Juli wurde auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung veröffentlicht.
Waldbesucherinnen und -besucher werden dennoch gebeten, weiterhin das Rauchverbot im Wald zu beachten: Jeweils vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt in den Wäldern Baden-Württembergs ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.