30.01.2023, Umwelt- und Klimaschutz

Zuschuss für Rückbau von Schottergärten

Die Stadt Walldorf fördert den Rückbau von Schottergärten mit einem Zuschuss.
Foto: Adobe Stock

Stadt gibt über das Umweltförderprogramm „Entsiegelung“ finanzielle Anreize

Seit dem Jahr 2020 ist es in Baden-Württemberg verboten, Schottergärten anzulegen. Mit den Regelungen im Naturschutzgesetz und der Landesbauordnung soll erreicht werden, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden. Denn Schottergärten mindern die Biodiversität erheblich und tragen negativ zum Mikroklima bei, indem sie sich in der Sonne stark aufheizen und die aufgenommene Wärme wieder abstrahlen. Zudem verstärken sie Lärm und lassen bei einer Folienabdichtung kein Regenwasser versickern, was bei Starkregen zu Überflutungen führen kann.

Für einen freiwilligen Rückbau bestehender Schottergärten gibt die Stadt Walldorf einen finanziellen Anreiz. Über das Umweltförderprogramm „Entsiegelung“, einem von inzwischen zwanzig Umweltförderprogrammen der Stadt, kann ein entsprechender Förderantrag beim Fachdienst Umwelt, Feuerwehr, Katastrophenschutz gestellt werden. Die städtische Förderung beträgt 15 Euro pro Quadratmeter, höchstens jedoch 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Der maximale Zuschuss liegt bei 1300 Euro. Voraussetzung ist, dass die zurückgebaute Fläche mindestens zehn Quadratmeter groß ist und dass sie nach Entfernen des Schotters dauerhaft begrünt oder gärtnerisch genutzt wird.

Mit dem Umweltförderprogramm „Entsiegelung“ fördert die Stadt auch den Rückbau anderer bereits bestehender Befestigungen im privaten und gewerblichen Bereich, zum Beispiel gepflasterte Flächen. Damit lässt sich die natürliche Bodenfunktion teilweise wiederherstellen, wenn undurchlässige Flächenbefestigungen entweder ganz entfernt oder durch teildurchlässige Flächenbefestigungen, zum Beispiel Fugenpflaster mit einer Fugenbreite von mindestens zwei Zentimetern, ersetzt werden. Die Entsiegelung ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern trägt auch zu einem verbesserten Wohnumfeld bei. Außerdem verringern sich die Abwassergebühren.

Die Richtlinie zum Förderprogramm, den Antrag und ein Merkblatt finden Interessierte auf der Homepage der Stadt unter www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramme. Auskunft erteilt im Rathaus Alexander Engelhard (Telefon 06227/35-1231, E-Mail alexander.engelhard@walldorf.de).