04.06.2025, Startseite

Kommunalaufsicht bekräftigt Rechtsauffassung der Stadt

Wie werden die Stellen bei der Stadt Walldorf bewertet? Das Thema beschäftigte nach einem Grünen-Anftrag den Gemeinderat. Grafik: Stadt Walldorf/Imago

Grünen-Fraktion zieht unzulässige Anträge zur Stellenbewertung zurück

Für die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung wie der Stadt Walldorf gibt es klare Regeln: Die sogenannte „Stellenbewertung“ bildet die Grundlage für die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Dafür wird eine Bestandsaufnahme aller anfallenden Aufgaben gemacht, es werden die Kompetenzen und Befugnisse unter Berücksichtigung der organisatorischen Eingliederung geklärt, die mit der Tätigkeit verbundenen Ziele definiert sowie die Fachkenntnisse und die konkrete Ausbildung des Mitarbeiters festgelegt.
Zu diesem Thema hatte sich der Gemeinderat nun mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beschäftigen, der in Summe drei Beschlüsse forderte: So sollten Stellenbewertungen in Zukunft einheitlich für alle Stellen von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) durchgeführt werden. Die Leitungsstellen (ab EG 10 nach dem TVöD und ab A 11 nach dem Landesbesoldungsgesetz), die in jüngerer Zeit von anderen Unternehmen bewertet wurden, sollten ebenfalls von der GPA einer Bewertung unterzogen werden. Und schließlich sollten Stellen in Leitungspositionen ab EG 10 und ab A 11 in Zukunft intern und extern ausgeschrieben werden. Lediglich über den letzten Punkt wurde dann tatsächlich abgestimmt und die Mehrheit des Gemeinderats sprach sich auch dafür aus. 

Die beiden anderen Beschlussvorschläge des Antrags wurden vom Grünen-Fraktionsvorsitzenden Wilfried Weisbrod noch vor der Diskussion zurückgezogen. Das Kommunalrechtsamt hatte in einer Stellungnahme mitgeteilt, die Anträge seien unzulässig, weil die Stellenbewertungen zum „Geschäft der laufenden Verwaltung“ und damit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters gehörten. Zudem bezog ein von Weisbrod kritisiertes Büro Stellung: Man führe Bewertungen „streng auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze und Tarifverträge“ durch, alle Bewertungen unterlägen regelmäßig der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht beziehungsweise durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Das habe „bisher zu keiner Beanstandung geführt“. Die Stellungnahmen der anderen Gemeinderatsfraktionen machten darüber hinaus deutlich, dass die beiden Anträge ohnehin von der Ratsmehrheit abgelehnt worden wären. 

Die Grünen schreiben in ihrem Antrag, die Stellenbewertungen seien zum einen „von unterschiedlichen Unternehmen“ durchgeführt worden und hätten zum anderen „enorme fachliche Defizite“ aufgezeigt. Im Antrag wird außerdem spekuliert, der Wechsel zwischen den bewertenden Unternehmen sei für die Mitarbeiter der Stadt „möglicherweise nicht nachvollziehbar“. Weiter heißt es, dem Gemeinderat sei „von der Verwaltungsspitze zugesagt“ worden, dass alle Führungspositionen von der GPA bewertet werden – diese Zusage des Ersten Beigeordneten datiert allerdings noch aus der Amtszeit der ehemaligen Bürgermeisterin Staab (2010-2021), wie in der Verwaltungsvorlage und in der Sitzung deutlich wurde.

„Ich empfand die Eingruppierungen als fehlerhaft“, sagte Wilfried Weisbrod in der Begründung des Antrags mit Verweis auf seine persönliche Expertise als ehemaliges Mitglied der Stellenbewertungskommission des Neckar-Odenwald-Kreises von 2007 bis 2024. „Hier wurde mit den Bewertungen übers Ziel hinausgeschossen“, fügte er hinzu und kündigte an: „Wenn man so weitermacht, werde ich bei jeder Bewertung die Rechtsaufsicht einschalten.“ Gleichwohl nehme er die Stellungnahme des Kommunalrechtsamts „zur Kenntnis“ und ziehe deshalb seine beiden Teilanträge zurück, so Weisbrod. 

Bürgermeister Matthias Renschler sagte, anders als von Weisbrod behauptet, habe er „den Boden der Rechtsstaatlichkeit nicht verlassen“. Es habe bei der Stadt „nie nur ein Büro“ gegeben, das die Bewertungen vorgenommen habe. Natürlich müsse „Klarheit drin sein“ und es eine Einheitlichkeit geben, die für die Mitarbeiter nachvollziehbar sei – das sei auch der Fall. Konkrete Fehler in den Bewertungen seien im Grünen-Antrag nicht benannt worden, es werde „nur pauschal“ behauptet, dass solche gemacht wurden. Schon in einem Schreiben an Weisbrod hatte er deutlich gemacht, dass sich die Auffassung des Kommunalrechtsamts mit seiner eigenen Einschätzung decke, dass es sich hier um den originären Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters handle. „Ich beanspruche, für mich zu entscheiden, welches Unternehmen ich mit einer Stellenbewertung zu beauftragen gedenke“ – das könne durchaus auch die GPA sein. An Zusagen, die vor seiner Amtszeit gemacht worden seien, Leitungspositionen ausschließlich durch die GPA bewerten zu lassen, fühle er sich aber nicht gebunden, so der Bürgermeister.
Mathias Pütz schloss sich für die Mehrheit der CDU-Fraktion der Sichtweise von Bürgermeister und Kommunalrechtsamt an. Man sehe keinen Grund, dem kritisierten Büro „eine Kompetenz in diesem Bereich abzusprechen“. Das Schlagwort „Gefälligkeitsgutachten“ wiege schwer, stehe aber aus seiner Sicht „nicht zur Debatte“, da es bisher nie Beanstandungen gegeben habe. Dr. Andrea Schröder-Ritzrau sagte, für die SPD seien alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „der eigentliche Reichtum der Stadt, sie alle halten die Stadt am Laufen“. Stellenbewertungen müssten transparent sein, jeder Mitarbeiter müsse in diesem Punkt „Klarheit und Zufriedenheit“ haben. Da die Stellungnahme des Kommunalrechtsamts „eindeutig“ sei, folge man dessen Auffassung, dass die beiden ersten Teile des Antrags „unzulässig“ seien. Man freue sich, „weiter vertrauensvoll zusammenzuarbeiten“.

„Die Vorwürfe bleiben vage und werden nicht weiter erläutert“, sagte Dagmar Criegee (FDP). Aus Sicht ihrer Fraktion sei „niemand in diesem Gremium dazu befähigt“, die fachliche Qualität eines Gutachtens zu bewerten, das von einem Sachverständigen erstellt wurde, der regelmäßig ohne Beanstandungen überprüft werde. Die von den Grünen gewählten Vergleiche mit den Stellenbewertungen anderer Kommunen „erscheinen uns wenig zielführend“. Stellenbewertungen sollten „einheitlich und transparent gestaltet werden“, sagte Mihriban Gönenç (Zusammen für Walldorf). Gleichzeitig respektiere sie die Hinweise der Kommunalaufsicht zur Zuständigkeit des Bürgermeisters bei der Auswahl des Bewertungsunternehmens. Abweichend äußerte sich nur Uwe Lindner (CDU): Zum Vorwurf fehlerhafter Bewertungen „können wir nichts sagen“. Aber eine einheitliche Bewertung durch nur ein Unternehmen verhindere Ungleichheiten. Und „da wir uns auf die GPA verlassen können“, befürworte er den Grünen-Antrag. Der war zu diesem Zeitpunkt aber schon zurückgezogen, weil ohnehin unzulässig.
Abgestimmt wurde nur über den Teilantrag, Stellen in Leitungspositionen in Zukunft intern und extern auszuschreiben. Bürgermeister Renschler sagte zur bisherigen Praxis, er halte es für sinnvoll, Stellen intern zu besetzen, wenn es dafür geeignete Personen in der Verwaltung gebe, und sie erst dann extern auszuschreiben, „wenn man niemanden dafür hat“. Die Ratsmehrheit wünscht dennoch eine Änderung, die mit 15 Ja-Stimmen von SPD, Grünen, der CDU-Mehrheit und der ZfW-Rätin gegen die Stimmen des Bürgermeisters, von Dr. Gerhard Baldes (CDU) und der FDP-Fraktion beschlossen wurde.