25.02.2022, Aktuelles
Neue Serie: Teil 1: Neubau eines Wohn- gebäudes mit Effizienzhausstandard 40 Plus
In unserer neuen Serie wollen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen die insgesamt 18 Umwelt-Förderprogramme der Stadt Walldorf nahebringen. Übersichtlich und verständlich möchten wir Sie darüber informieren, an welche Zielgruppe sich die jeweiligen Förderprogramme richten, welchen Zweck sie erfüllen und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag wann und wo gestellt werden kann. Denn: Mitmachen lohnt sich! Zum einen können Sie am Fördertopf der Stadt in Höhe von insgesamt 300.000 Euro partizipieren und durch Maßnahmen zur Energieeinsparung für Entlastung im Geldbeutel sorgen. Zum anderen leisten Sie mit Ihrem Handeln einen wertvollen Beitrag zum aktiven Klima- und Umweltschutz in unserer Stadt. Haben Sie keine Angst vor bürokratischen Hindernissen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung durch die Stadt.
Ansprechpartner für die Umweltförderprogramme ist Alexander Engelhard.
Kontaktdaten: alexander.engelhard@walldorf.de, Tel. 35-1231
www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramme
Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat die Aufnahme von zwei neuen Förderprogrammen beschlossen. Eines davon ist die Förderrichtlinie der Stadt Walldorf zur Errichtung eines Effizienzhaus 40 Plus, die am 01.01.2022 in Kraft trat. Diese Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2023 befristet.
Das Effizienzhaus 40 Plus
Das Effizienzhaus steht zunächst einmal für einen energetischen Standard für Wohngebäude. Darüber hinaus gibt es die Effizienzhaus-Stufen, 40 und 55, mit denen ein besonders energiesparender Bau- und Sanierungsstandard angegeben wird. Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto weniger Energie wird bei einer Immobilie verbraucht.
In Anbetracht steigender Energiepreise lohnt es sich, auf eine Bauweise zu setzen, die einen vergleichsweise geringen Energieverbrauch zur Folge hat. Mit einem Effizienzhaus 40 Plus ist nicht nur sichergestellt, dass der Energiebedarf sehr gering ist; über ein Jahr gesehen produziert dieses Gebäude zudem mehr Strom, als für Beheizung und Warmwasserbereitung verbraucht wird.
Wie fördert die Stadt?
Die Stadt Walldorf fördert mit dieser Richtlinie die Errichtung von eigengenutzten Effizienzhäusern 40 Plus mit einem zinslosen Darlehen in Höhe von 20.000 Euro oder alternativ mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro (für ein Einfamilienhaus). Die Stadt fördert unabhängig von der Gewährung weiterer Fördermittel durch einen Drittanbieter wie etwa Bund oder Land.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Für die Förderung der Stadt Walldorf müssen die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegten Kriterien erfüllt werden. Insbesondere darf der Primärenergiebedarf nur 40 Prozent eines Neubaus betragen. Darüber hinaus müssen pro Wohneinheit mindestens 500 kWh zuzüglich 10 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche Strom erzeugt werden. Bei einem Effizienzhaus 40 Plus mit 160 Quadratmeter Wohnfläche entspricht dies einer Photovoltaik-Anlage von 10 bis 12 Quadratmetern.
Wie bekommt man einen Zuschuss?
Grundstückseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) sowie Wohnungseigentümer können bei der Stadt Walldorf einen Antrag stellen.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn bzw. Auftragsvergabe gestellt werden muss. Der Antrag und die eingereichten Unterlagen werden geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle mit dem Bau begonnen wurde.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Neben dem Antragsformular benötigen wir eine Baubeschreibung unter Angabe der Baustoffe und eine Kopie der „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ des Energieeffizienz-Experten für den KfW-Antrag.
Nach Fertigstellung des Effizienzhauses benötigen wir eine Kopie der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) des Energieeffizienz-Experten für den KfW-Antrag, eine Kopie des Auszahlungsbescheides der KfW, den Nachweis des Blower-Door-Tests und ein Foto des fertiggestellten Gebäudes.
Gibt es weitere Zuschüsse?
Ja, die gibt es. Unabhängig von der Fördervariante (Darlehen oder Zuschuss) können Sie einen
Förderzuschlag Erneuerbare Energien sowie einen Förderzuschlag Natur+ erhalten.
Der Förderzuschlag Erneuerbare Energien in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt, wenn in einem Gebäude Erneuerbare Energien zur Beheizung und Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der gesamte Wärmebedarf vollständig über erneuerbare Energien gedeckt wird. Strom ist nur anrechenbar, wenn dieser auf dem oder am eigenen Gebäude erzeugt wird und den Strombedarf zur Wärmeerzeugung vollständig deckt.
Der Förderzuschlag Natur+ in Höhe von 9.000 Euro wird bei der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe gewährt. Dabei müssen die Dämmstoffe ein natureplus-Zertifikat oder ein Zertifikat des Instituts für Baubiologie Rosenheim (IBR) besitzen. Voraussetzung ist auch die Verwendung der nachhaltigen Dämmstoffe für das gesamte Gebäude. Nachhaltige Dämmstoffe, die nur bei Einzelbauteilen, z.B. bei der Dachdämmung, eingesetzt wurden, werden nicht gefördert.
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier auf dieser Homepage unter der Rubrik "nachhaltig" und dort unter "Umweltförderprogramme". Die Richtlinie zum Förderprogramm Effizienzhaus 40 Plus ist dort ebenso verfügbar wie der Antrag zum Förderprogramm.
Unter https://um.baden-wuerttemberg.de/ stellt das Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg zahlreiche Informationen zum Thema Energieeffizienz zur Verfügung. Diese finden Sie unter der Rubrik „Energie“.