18.02.2026, Kultur & Freizeit

Appell an Spaziergänger und Hundehalter

Vor allem in der Brutzeit brauchen die Störche Ruhe. Archivfoto: Jan A. Pfeifer

In der freien Landschaft drohen Interessenskonflikte

Der kalendarische Frühlingsanfang steht bald bevor. In der Natur hat die Vegetation wieder eingesetzt und damit droht auch wieder ein Interessenskonflikt zwischen Landwirten, Spaziergängern und vor allem Hundehaltern. Der Fachbereich Ordnung und Umwelt möchte mit einem Appell an alle zum reibungslosen Miteinander beitragen.

Vielen ist nicht bewusst, dass das Betreten der freien Landschaft gesetzlich geregelt ist. So ist es nach dem Landesnaturschutzgesetz untersagt, landwirtschaftliche Flächen – dazu gehören auch Wiesen – während der Nutzzeit zu betreten. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Spaziergänger müssen daher auf den Wegen bleiben. Dies gilt auch und insbesondere für deren Hunde.

Die Nutzung der Wiesen als Hundeauslauf ist während der Vegetationszeit nicht nur verboten, sie ist auch unappetitlich. Hundekot hat auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nichts verloren. Von Herrchen oder Frauchen nicht beseitigter Kot kann das Erntegut verunreinigen und für die Landwirte zu finanziellen Einbußen führen. Hunde sind daher an der Leine zu führen. Auslaufmöglichkeiten gibt es auf der eigens dafür angelegten Hundewiese.

Die Verwaltung appelliert dringend an alle Spaziergänger, die Feldflur nur auf den Wegen zu betreten und Hunde nicht frei über Wiesen und Felder laufen zu lassen. Auf das zum Schutz der Störche geltende Anleingebot für Hunde wird besonders hingewiesen.