01.12.2021, Aktuelles

Frühzeitige Beteiligung am Bebauungsplanverfahren „HDM – Digital Campus“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

Im Rahmen einer Neuausrichtung als Folge der Digitalisierung der Medien- und Druckbranche beabsichtigt die Heidelberger Druckmaschinen AG (HDM) am Standort des Stammwerks in Wiesloch / Walldorf Grundstücksflächen durch geeignete Verdichtungsmaßnahmen optimiert zu nutzen und freiwerdende Teilflächen neuen gewerblichen Nutzungen zuzuführen. Auf den Flächen soll insbesondere ein anspruchsvolles gewerbliches Technologie-Quartier als „Heidelberg Digital Campus“ sowohl auf der Gemarkung Walldorf als auch auf der Gemarkung Wiesloch entstehen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen dieser gemarkungsübergreifenden Planung sollen Bebauungspläne in beiden Kommunen möglichst parallel und zeitgleich aufgestellt werden.

Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat daher in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „HDM – Digital Campus“ nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Über den Aufstellungsbeschluss wurde bereits mit Bekanntmachung vom 03.04.2021 in der Walldorfer Rundschau berichtet.
 
Abweichend vom ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wurde im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Vorentwurfes der Geltungsbereich mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.11.2021 angepasst. Der Geltungsbereich umfasst im Vorentwurf auf der Walldorfer Gemarkung die Flurstücke 10092/5, 10092/6, 10146/4, 10146/5, 10146/7 10146/8 und 10147/2 ganz und die Flurstücke 70/31, 9976/2, 9976/4, 10092/1,10105/1, 10145/2 und 10147/3 teilweise.


Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist auf folgender Plandarstellung auf Seite dargestellt:

 

Öffentliche Auslegung

In der öffentlichen Sitzung am 23.11.2021 hat der Gemeinderat die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit auf Basis des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „HDM – Digital Campus“ mit Planstand 21.10.2021 gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022.

Während dieses Zeitraums sind die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Walldorf beim Fachbereich 4 – Planen, Bauen und Immobilien, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 207, während der Öffnungszeiten einzusehen. Aufgrund der aktuellen Krisensituation sind die Öffnungszeiten des Rathauses derzeit eingeschränkt: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, und außerdem Mittwoch von 16 Uhr bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist eine Einsicht nach Terminvereinbarung unter (0 62 27) 35-14 21 oder per Email andreas.konrad@walldorf.de möglich.
 

Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit öffentlich ausgelegt:


Während der obengenannten Frist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Planung können während dieser Frist bei der Stadtverwaltung Walldorf schriftlich, mündlich zur Niederschrift sowie elektronisch (z. B. per E-Mail an: andreas.konrad@walldorf.de) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass parallel im gleichen Zeitraum auch die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „HDM – Digital Campus und Service Port“ der Stadt Wiesloch stattfindet.