27.05.2022, Leben in Walldorf

Informationsveranstaltung für ukrainische Geflüchtete im Rathaus

Viele Ukrainerinnen und Ukrainer folgten der Einladung der Stadt Walldorf.
Foto: Stadt Walldorf

Jobcenter-Anträge ausführlich erklärt

Sich mit Formularen von Behörden zu beschäftigen ist oftmals keine einfache Angelegenheit. Umso schwieriger ist sie für Menschen, die aus einem anderen Land kommen und die Sprache nicht sprechen. Das gilt auch für die Geflüchteten aus der Ukraine. Um Leistungen vom Staat zu erhalten galt für sie bisher das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei Schutzgesuch und bei Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Ab dem 1.6.2022 wechselt nun der Rechtskreis. Das heißt, dass hilfsbedürftige Menschen aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II über das Jobcenter beziehen können. Da die erforderlichen Formulare ausschließlich in deutscher Sprache vorhanden sind (Formularblätter waren auf Ukrainisch bereits übersetzt), wurden ukrainische Geflüchtete, die in Walldorf leben, in der vergangenen Woche zu einer Informationsveranstaltung in den Ratssaal des Rathauses eingeladen. Die Veranstaltung fand mit identischen Inhalt um 14 Uhr und um 16 Uhr statt. Je rund 20 Ukrainerinnen und Ukrainer nahmen an dem Angebot teil. Von der Stadt Walldorf waren der Integrationsbeauftragte Marco Schirmacher und die Integrationsmanagerin Gabriele Dörflinger (beide vom Fachdienst Soziale Hilfen) dabei. Als Übersetzerin fungierte bei beiden Veranstaltungen Anna Marschall.
Vom Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, Geschäftsstelle Wiesloch war bei beiden Veranstaltungen im Ratssaal Geschäftsstellenkoordinator Simon Engelsberger anwesend. Er gab den Anwesenden zunächst Basisinfos zum Job Center. Engelsberger informierte dann über die Antragsformulare, die Voraussetzung für den Zugang hilfebedürftiger Geflüchtete aus der Ukraine zu Leistungen nach dem SGB II sind. Er erwähnte außerdem Themen wie die Arbeitsaufnahme, das Kindergeld oder den Unterhaltsvorschuss, (den es in dieser Form nicht mehr geben wird). Nach den Allgemeinen Informationen ging es im wahrsten Sinne des Wortes ans Eingemachte: Der Kurzantrag „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurde Schritt für Schritt mit Gabriele Dörflinger besprochen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten dabei die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen. Ausführlich konnten so die meisten Unklarheiten in Bezug auf die auszufüllenden Formulare von dem Experten ausgeräumt werden. „Für uns war es wichtig, hier ein Angebot für die Geflüchteten zu schaffen, durch welches sie eine schnelle Unterstützung bei dem veränderten Antragsverfahren erhalten“, sagte Marco Schirmacher im Nachgang der Veranstaltung. Man sei auch weiterhin ständig mit den zuständigen Behörden im Gespräch und Austausch, um die Situation bestmöglich für alle Beteiligten gestalten zu können.