Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Walldorf für die Amtszeit vom

1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028

in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Wiesloch und den Strafkammern des Landgerichts Heidelberg.

Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Heidelberg und das Amtsgericht Wiesloch gefasst.

Die vom Gemeinderat beschlossene Liste hängt in der Zeit vom

19. Juni 2023  bis  26. Juni 2023

zu Jedermanns Einsicht am Eingangsbereich des Rathauses Walldorf, Nußlocher Straße 45, aus (§ 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz-GVG).

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll (Zimmer E 05, Frau Sotzko) Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).