Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Walldorf für die Amtszeit vom
1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Wiesloch und den Strafkammern des Landgerichts Heidelberg.
Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Heidelberg und das Amtsgericht Wiesloch gefasst.
Die vom Gemeinderat beschlossene Liste hängt in der Zeit vom
19. Juni 2023 bis 26. Juni 2023
zu Jedermanns Einsicht am Eingangsbereich des Rathauses Walldorf, Nußlocher Straße 45, aus (§ 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz-GVG).
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll (Zimmer E 05, Frau Sotzko) Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).