06.06.2025, Umwelt- und Klimaschutz

Es darf wieder gegrillt werden

Rhein-Neckar-Kreis hebt Allgemeinverfügung auf

Der Rhein-Neckar-Kreis teilt mit, dass die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene mit Wirkung vom 5. Juni wieder aufgehoben ist. Als Grund für die Allgemeinverfügung, mit der seit 8. Mai die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald verboten worden war, hatte das Kreisforstamt die akute Waldbrandgefahr angeführt. Nun heißt es in der Aufhebung: „Aufgrund der Witterung der zurückliegenden Tage mit teils ergiebigen Niederschlägen besteht derzeit im Kreisgebiet nur noch eine sehr geringe bis geringe Waldbrandgefahr.“ Davon unbenommen besteht das geltende Rauchverbot im Wald laut der Mitteilung aber bis zum 31. Oktober weiterhin fort.