07.06.2023, Kultur & Freizeit

Feuerstellen und Grillplätze gesperrt

Allgemeinverfügung der Forstbehörde des Kreises

Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises teilt mit, dass durch die anhaltende Trockenheit und Hitze die Waldbrandgefahr in den Hardtwäldern im Rheintal stark gestiegen ist. Der Deutsche Wetterdienst meldet aktuell für die westliche Hälfte des Rhein-Neckar-Kreises die Waldbrandgefahrenstufe vier, der Maximalwert der Gefahrenskala liegt bei fünf. Auch die langfristige Wetterprognose sagt laut der Mitteilung keine wesentliche Besserung der Großwetterlage voraus.

Aufgrund der hohen Gefährdungsstufe ordnet die untere Forstbehörde des Rhein-Neckar-Kreises per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres die Sperrung der zugelassenen Feuerstellen und Grillplätze im Wald sowie im Abstand von 100 Metern zum Wald nach Paragraf 38 Abschnitt 1 des Landeswaldschutzgesetzes mit der Maßgabe an, dass dort kein Feuer angezündet oder unterhalten werden darf. Das Kreisforstamt informiert die Gemeinden, wenn die Sperrung aufgehoben wird.

Im Ausnahmefall darf laut der Mitteilung an einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle oder einem Grillplatz ein Feuer angezündet oder unterhalten werden, wenn die örtliche Feuerwehr eine Brandwache stellt. Dies bedarf der Genehmigung der unteren Forstbehörde.