02.11.2022, Leben in Walldorf

Sechs Wochen Karenzzeit vor Wahlen

Gemeinderat beschließt Neufassung des Redaktionsstatuts der Walldorfer Rundschau

Einstimmig hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung des Redaktionsstatuts der Walldorfer Rundschau beschlossen. Das war wegen Hinweisen des Kommunalrechtsamts notwendig geworden. So wurde für die Rubriken der Fraktionen und Parteien im Amtsblatt die Karenzzeit vor Wahlen auf sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl festgelegt, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass davon nur Ankündigungen und Berichte betroffen sind, die einen Bezug zu Wahlen haben. Daneben wurden einige kleinere Änderungen vorgenommen.

Komplett gestrichen wurde eine Regelung zum sogenannten „Schiedsverfahren“: Es sollte dann zum Einsatz kommen, wenn vom Verantwortlichen für den redaktionellen Teil, also dem Bürgermeister oder seinem Stellvertreter, Mängel in Berichten der Fraktionen festgestellt worden wären. Dann hätten die Fraktionsvorsitzenden über eine mögliche Veröffentlichung befinden müssen. „Ich habe zugesichert, dass ich nicht selbstherrlich verfahren werde“, erklärte Bürgermeister Matthias Renschler mit Blick auf die Vorberatung im Hauptausschuss. Selbstverständlich werde er bei Zweifeln, ob ein Bericht oder Teile davon akzeptiert werden könnten, „die Fraktionsvorsitzenden einbinden“.

Renschler wies auch darauf hin, dass das Innenministerium für die Karenzzeit vor Wahlen vorschlage, sie auf drei Monate zu erhöhen und eine Obergrenze von sechs Monaten festgelegt habe, eine Untergrenze dagegen nicht. Allerdings gehe man im Ministerium davon aus, dass der Zeitraum mindestens sechs Wochen betragen müsse, weil weniger zeitlicher Abstand zur großen Gefahr führe, dass im Hinblick auf eine Verletzung des Neutralitätsgebots ein Grund für eine Wahlanfechtung gegeben sein könnte. Bislang hatte der Passus in den Richtlinien der Walldorfer Rundschau gelautet: „In den letzten fünf Ausgaben vor einer Wahl werden Berichte, die einen Bezug zur Wahl haben, nicht mehr veröffentlicht.“

„Sechs Wochen reichen aus“, meinte Dr. Gerhard Baldes (CDU). Für ihn hat sich die Regelung der thematischen Trennung zwischen Fraktionen und Parteien bewährt, nachdem es früher „immer wieder Ärger“ bei landes- und bundespolitischen Themen gegeben habe. Nun seien die Berichte der Fraktionen wichtige Informationen für die Bürger über die politische Arbeit vor Ort. Über alle anderen Themen werde in der Rubrik der Parteien informiert. Die Karenzzeit werde nicht nur in Walldorf „heiß diskutiert“, erklärte Manfred Zuber (SPD). Seine Fraktion begrüße die einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses für einen Zeitraum von sechs Wochen. Zwar sehe das Innenministerium auch dann noch keine völlige Rechtssicherheit, dass eine Wahl nicht angefochten werden könne, das sei aber auch bei drei Monaten der Fall. „Wenn man sieht, wie viele Wähler sich heute kurzfristig entschieden, ist es immer noch zu lang“, sagte Zuber. „Im Vertrauen auf den Bürgermeister“ könne man auch die Streichung des 2017 eingeführten Schiedsverfahrens empfehlen, das man in fünf Jahren „nur einmal angewendet“ habe.

Das Schiedsverfahren war für Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen) eine Kontrollinstanz, die „in der Amtszeit der Vorgängerin“ von Bürgermeister Renschler „notwendig“ gewesen sei. „Wir glauben nicht, dass der Bürgermeister Zensur ausüben möchte“, sagte er nun zur Streichung. Und zur Karenzzeit: „Drei Monate sind zu lang, sechs Wochen reichen.“ Er könne sich nicht vorstellen, „dass es Rechtsstreitigkeiten gibt“, so Weisbrod. „Es gibt keine gesetzlich eindeutige Regelung“, sagte Günter Lukey (FDP) mit Blick auf die Karenzzeit. Deshalb sei man sich im Hauptausschuss einig gewesen, sie auf sechs Wochen festzulegen. Nun sei man gespannt, ob das Kommunalrechtsamt weitere Einwände habe.