31.01.2022, Aktuelles

Walldorf-Pass 2022 wieder erhältlich: Jetzt im Bürgerbüro beantragen

Im Jahr 2022 können Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren sowie Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent wieder vom Walldorf-Pass, einer freiwilligen Leistung der Stadt, profitieren.

Der umfangreiche Gutscheinkatalog der Stadt bietet vergünstigten Eintritt zu Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel den AQWA Bäder- und Saunapark, den Luxor-Filmpalast oder für die Reihe „Konzerte der Stadt“, ermäßigte Mitgliedsbeiträge für Walldorfer Vereine, Kurse im JUMP oder bei der VHS Südliche Bergstraße und einiges mehr. Der Walldorf-Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kann im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden.

Nachweis mitbringen
Als Einkommensnachweis sind der letzte Einkommensteuerbescheid und Nachweise aller Einkünfte der letzten zwölf Monate vorzulegen. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls mitgebracht werden. Wer drei oder mehr Kinder hat, muss keinen Einkommensnachweis vorlegen. Bei der Anzahl der Kinder werden auch kindergeldberechtigte Kinder, die mit dem zweiten Wohnsitz bei ihrer Familie in Walldorf gemeldet sind, berücksichtigt.

Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid und Nachweise aller Einkünfte der letzten zwölf Monate mitbringen. Für Schwerbehinderte Menschen ab 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent gilt, ihren Schwerbehindertenausweis sowie Nachweise der Einkünfte der letzten zwölf Monate vorzulegen.

Die Einkommensgrenzen (netto)
Haushalte mit

1 Person    
(Senior/Schwerbeh.)   1.650 Euro  
2 Personen
Senior/Schwerbeh.)    2.500 Euro
1 Erwachsener +
1 Kind                              2.400 Euro
2 Erwachsene
+ 1 Kind                          3.300 Euro
2 Erwachsene +
2 Kinder                          4.100 Euro

Bürgerbüro im Rathaus
Der Walldorf-Pass kann nach terminlicher Vereinbarung im Bürgerbüro abgeholt werden. Termine können online unter www.etermin.net/stadt-walldorf vereinbart werden.
Auch den Landesfamilienpass gibt das Bürgerbüro aus.

Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag:
08.30 bis 14.00 Uhr
Freitag:
08.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
16.00 bis 18.00 Uhr