14.05.2025, Kultur & Freizeit

Wegen akuter Waldbrandgefahr

Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises untersagt Nutzung der Grillstellen im Wald

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat eine Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene infolge akuter Waldbrandgefahr erlassen, die seit Donnerstag, 8. Mai, bis auf Wiederruf in Kraft getreten ist. Die Allgemeinverfügung verbietet unter anderem die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald. Die Details sind auf der Homepage der Stadt unter www.walldorf.de/oeffentliche-bekanntmachungen nachzulesen.